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Kindergeld für Lehrer mit 3 Kindern: Wie hoch ist es?

Lasse Falke
Lasse Falke
Finanzexperte für Familien · Aktualisiert am 6. September 2026
Kindergeld für Lehrer mit 3 Kindern: Wie hoch ist es?

Als Lehrerin oder Lehrer mit drei Kindern fragst du dich vielleicht, ob beim Kindergeld für dich andere Regeln gelten als für andere Eltern. Die kurze Antwort: nein. Du bekommst genau denselben Betrag wie alle anderen Familien auch. Was bei dir als Beamtin oder Beamter aber noch dazukommen kann, ist der Familienzuschlag, und genau da wird es für viele spannend. Schauen wir uns das in Ruhe an.

Wie viel Kindergeld bekommt ein Lehrer mit 3 Kindern?

Ein Lehrer mit drei Kindern bekommt seit dem 1. Januar 2025 insgesamt 765 Euro Kindergeld pro Monat. Das sind 255 Euro pro Kind, mal drei. Ganz gleich, ob du verbeamtet oder angestellt bist, an dieser Summe ändert sich nichts.

Früher gab es beim Kindergeld gestaffelte Beträge, das dritte Kind wurde also anders behandelt als das erste. Das ist vorbei. Seit der Reform gilt für das erste, zweite und dritte Kind derselbe Betrag, jedes deiner Kinder bringt exakt 255 Euro mit. Was sich darüber hinaus für Familien ändert, zeigt ein Blick auf Kindergeld 2027.

Kein Sonderrecht für Beamte

Beim Kindergeld gibt es kein Beamtenprivileg. Die Anspruchsregeln stehen im Einkommensteuergesetz und im Bundeskindergeldgesetz, nicht im Beamtenstatus. Für dich gilt damit dasselbe Recht wie für angestellte Eltern, egal ob du an einer Grundschule oder einem Gymnasium unterrichtest.

Das bedeutet auch: Du kannst beim Kindergeld nichts extra herausholen, weil du Beamter bist. Der Beamtenstatus spielt erst beim Familienzuschlag eine Rolle, dazu kommen wir gleich.

Wie hoch wird das Kindergeld 2026?

Für 2026 ist bereits eine weitere Erhöhung angekündigt. Das Kindergeld soll dann auf 259 Euro pro Kind und Monat steigen. Bei drei Kindern wären das 777 Euro im Monat. Dieser Betrag ist geplant, aber noch nicht in Kraft, also bitte als künftigen Wert einordnen, nicht als heute schon geltend.

Wer zahlt Lehrern das Kindergeld aus?

Das Kindergeld zahlt dir die Familienkasse aus, nicht deine Schule und auch nicht das Kultusministerium. Auch als verbeamtete Lehrkraft läuft das nicht über deine Dienstbehörde. Kindergeld ist keine beamtenrechtliche Sonderleistung, sondern wird von den Familienkassen festgesetzt und ausgezahlt.

Viele bringen das durcheinander, weil Besoldung und Kindergeld aus zwei völlig getrennten Töpfen kommen und von zwei verschiedenen Stellen verwaltet werden. Das ist im Alltag manchmal verwirrend, aber im Grunde ganz klar geregelt.

Antrag musst du selbst stellen

Kindergeld gibt es nicht automatisch. Du musst es aktiv beantragen, bei der für dich zuständigen Familienkasse, und das Verfahren ist grundsätzlich elektronisch vorgesehen. Wenn ein neues Kind dazukommt, denk also daran, den Antrag rechtzeitig zu stellen. Ohne Antrag fließt kein Geld, egal wie eindeutig dein Anspruch ist.

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Was ist der Familienzuschlag und was hat er mit Kindergeld zu tun?

Der Familienzuschlag ist eine beamtenrechtliche Besoldungsleistung, also ein Teil deiner Bezüge als Beamtin oder Beamter. Er kommt zusätzlich zum Kindergeld und hat mit diesem direkt erst mal nichts zu tun, außer dass beide an deine Familiensituation geknüpft sind.

Der Familienzuschlag ist in Stufen aufgebaut. Stufe 1 hängt an deiner familiären Situation, zum Beispiel daran, ob du verheiratet bist. Die weiteren Stufen richten sich nach der Zahl deiner berücksichtigungsfähigen Kinder. Mit jedem weiteren Kind steigt also der Kinderanteil im Familienzuschlag.

Beide Leistungen laufen parallel

Kindergeld und Familienzuschlag laufen nebeneinander, der eine Betrag wird nicht gegen den anderen aufgerechnet. Für Kinder, für die dir nach dem Einkommensteuergesetz oder dem Bundeskindergeldgesetz Kindergeld zusteht, wird zusätzlich zum Grundgehalt der Unterschiedsbetrag zwischen Stufe 1 und der Stufe für deine Kinderzahl gezahlt.

Du bekommst also beides: das Kindergeld von der Familienkasse und den Familienzuschlag über deine Besoldung. Das ist einer der Gründe, warum verbeamtete Familien mit Kindern finanziell oft spürbar besser dastehen.

Warum bekommen Beamte so hohe Kinderzuschläge?

Beamte bekommen den Familienzuschlag, weil ihre Besoldung nach dem Prinzip der amtsangemessenen Alimentation gedacht ist. Alimentation bedeutet vereinfacht: Das Grundgehalt deckt den Grundbedarf, und der Familienzuschlag deckt den Mehrbedarf, der entsteht, wenn du eine Familie versorgst.

Dahinter steckt ein verfassungsrechtlicher Gedanke. Der Staat ist verpflichtet, seine Beamten so zu alimentieren, dass sie und ihre Familien angemessen leben können. Mehr Kinder bedeuten mehr Bedarf, und deshalb steigt die Kinderkomponente mit jeder weiteren Kinderstufe.

Zwei verschiedene Rechtsgebiete

Das Kindergeld ist im Steuerrecht verankert und gilt für alle Eltern gleich. Der Familienzuschlag dagegen gehört ins Besoldungsrecht und ist ausschließlich für Beamte da. Deshalb wirken die Kinderzuschläge für Beamte auf den ersten Blick so hoch: Es sind zwei Leistungen aus zwei verschiedenen Rechtsbereichen, die bei dir als Lehrkraft zusammenkommen.

Wie viel Kindergeld kriegen Beamte bei 3 Kindern insgesamt?

Beim reinen Kindergeld sind es für dich als Beamter mit drei Kindern 765 Euro im Monat – derselbe Betrag, den auch angestellte Eltern mit drei Kindern bekommen. Zusätzlich kommt der Familienzuschlag obendrauf, den angestellte Eltern nicht haben. Dieser läuft komplett separat über deine Besoldung.

Wenn beide Eltern Beamte sind

Wenn ihr beide im öffentlichen Dienst arbeitet, gibt es beim Familienzuschlag eine Konkurrenzregel. Der Zuschlag wird bei mehreren Berechtigten anteilig gewährt, und für Stufe 1 gilt bei Ehegatten im öffentlichen Dienst eine Halbierungsregel, wenn beide die Voraussetzungen erfüllen. Bei den Kindern ist die Zuordnung nach der Reihenfolge maßgeblich, damit der Betrag nicht doppelt fließt.

Beim Kindergeld selbst ist die Sache klar: Es wird nur einmal pro Kind gezahlt, auch wenn beide Elternteile Beamte sind.

Warum lohnt sich ein Blick ins Bundesland?

Beim Familienzuschlag gibt es länderspezifische Unterschiede. Wie hoch der Kinderanteil in deinem Bundesland genau ausfällt, hängt von der jeweils aktuellen Landesbesoldungstabelle ab. Diese Beträge unterscheiden sich von Land zu Land, deshalb lohnt sich hier ein Blick in die konkreten Tabellen deines Dienstherrn.

Wenn du dir bei deiner konkreten Konstellation unsicher bist, meld dich gerne bei mir. Dann schauen wir gemeinsam auf deine Situation, meistens ist es einfacher, als es auf den ersten Blick wirkt.

Was solltest du mit dem Kindergeld für deine Kinder anfangen?

Eine der schönsten Möglichkeiten ist, das Kindergeld als Startkapital für den Vermögensaufbau deiner Kinder zu nutzen. Gerade bei euch als Familie mit drei Kindern und dem zusätzlichen Familienzuschlag hast du oft etwas mehr Spielraum, und genau dieser Spielraum kann für deine Kinder später sehr viel wert sein.

Der große Hebel dabei heißt Zeit. Wenn du früh anfängst und lange dabei bleibst, arbeitet der Zinseszinseffekt für dich. Über 18 Jahre bis zur Volljährigkeit eines Kindes ist das eine ordentliche Laufzeit, in der aus regelmäßigen kleinen Beträgen etwas Großes werden kann.

Wie legst du das Kindergeld für dein Kind an?

Um das Kindergeld für deine Kinder anzulegen, gibt es ein paar bewährte Wege, die sich gut in den Familienalltag einbauen lassen. Schauen wir uns die wichtigsten Optionen an:

  • Ein Kinderdepot, das auf den Namen deines Kindes läuft und in dem das Vermögen gebündelt wächst
  • Ein ETF-Sparplan (börsengehandelter Indexfonds), mit dem du monatlich automatisch einen festen Betrag investierst
  • Eine Aufteilung des Kindergeldes, sodass ein Teil fürs Sparen fließt und ein Teil im laufenden Familienbudget bleibt

Du musst also nicht das komplette Kindergeld anlegen. Schon ein Teil davon, konsequent über viele Jahre investiert, macht einen großen Unterschied.

Was kann aus 255 Euro im Monat werden?

Rechnen wir das einmal beispielhaft durch. Angenommen, du legst für ein Kind das volle Kindergeld von 255 Euro monatlich an, über 18 Jahre, mit einer durchschnittlichen langfristigen Zielrendite von 7 Prozent pro Jahr nach Kosten und vor Steuern. Das ist die Rendite, die wir für unsere Kunden anstreben.

Über 18 Jahre hast du dabei rund 55.000 Euro selbst eingezahlt. Durch den Zinseszinseffekt kommt am Ende deutlich mehr heraus, als du eingezahlt hast, weil auch die erzielten Erträge wieder mitarbeiten. Genau das ist der Grund, warum ein früher Start so viel ausmacht. Wie du das Kindergeld sinnvoll in ETFs anlegen kannst, erfährst du im passenden Beitrag dazu.

Wenn du für dein Kind oder für alle drei Kinder mit dem Vermögensaufbau starten möchtest und dir jemand dabei helfen soll, den passenden Weg zu finden, dann melde dich gerne für eine kostenlose und unverbindliche Beratung bei mir. Das kostet dich nichts, und viele Eltern gehen danach mit einem richtig guten Gefühl in dieses neue Kapitel.

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Häufige Fragen

Beamte bekommen beim Kindergeld denselben Betrag wie alle anderen Eltern: 765 Euro pro Monat bei drei Kindern, also 255 Euro pro Kind. Das Kindergeld richtet sich nicht nach dem Beamtenstatus, sondern nach dem Einkommensteuergesetz und dem Bundeskindergeldgesetz.
Seit dem 1. Januar 2025 bekommst du für jedes Kind 255 Euro pro Monat – auch für das dritte. Die frühere Staffelung nach Kinderzahl ist mit der Reform weggefallen.
Der Grund liegt im Alimentationsprinzip: Der Staat ist verpflichtet, Beamte und ihre Familien angemessen zu versorgen. Deshalb gibt es zusätzlich zum Kindergeld den beamtenrechtlichen Familienzuschlag, der mit jeder weiteren Kinderstufe steigt. Das sind zwei Leistungen aus zwei verschiedenen Rechtsgebieten, die bei Beamten zusammenkommen.
Der genaue Betrag richtet sich nach der bayerischen Landesbesoldungstabelle und kann sich ändern. Für den aktuellen Wert schau am besten direkt in die aktuelle Besoldungstabelle deines Dienstherrn oder frag bei deiner Personalstelle nach, weil sich die Zahlen regelmäßig anpassen.
Nein, der Familienzuschlag wird nicht auf das Kindergeld angerechnet. Beide Leistungen laufen vollständig parallel: Das Kindergeld kommt von der Familienkasse, der Familienzuschlag über deine Besoldung. Du bekommst beides in voller Höhe.
Ja, das musst du. Das Kindergeld läuft nicht automatisch über deine Dienstbehörde, sondern du beantragst es selbst bei der zuständigen Familienkasse. Ohne Antrag fließt kein Geld, egal ob du Beamter bist oder nicht.
Lasse Falke
GESCHRIEBEN VON
Lasse Falke

Lasse ist Gründer von SmartKidsInvest und seit über 10 Jahren Finanzberater mit Fokus auf Familien. Sein Ziel: Finanzthemen so erklären, dass sie jede Familie versteht – ohne Fachchinesisch und ohne Verkaufsdruck.

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