Die Höhe deines Elterngeldes hängt davon ab, welche Monate für die Berechnung herangezogen werden. Bei Angestellten sind es die zwölf Kalendermonate vor dem Geburtsmonat, bei Selbständigen das letzte abgeschlossene Steuerjahr.
Bestimmte Monate werden übersprungen und schieben den Zeitraum weiter zurück. Welcher Zeitraum bei dir gilt, zeigt der Rechner oben auf den Monat genau.
Wie funktioniert der Bemessungszeitraum Elterngeld-Rechner?
Der Rechner bestimmt dein Zeitfenster aus Geburtsmonat und Beschäftigungsart.
Diese Regeln stecken dahinter:
- Angestellte: gerechnet wird mit den zwölf Kalendermonaten vor dem Monat der Geburt. Der Geburtsmonat selbst zählt nicht mit.
- Selbständige: maßgeblich ist der letzte abgeschlossene steuerliche Veranlagungszeitraum, in der Regel das Kalenderjahr vor der Geburt.
- Verschiebung: Monate mit Mutterschaftsgeld, Elterngeld für ein älteres Kind, schwangerschaftsbedingter Erkrankung oder Wehrdienst werden ausgeklammert. Für jeden solchen Monat rückt ein früherer Monat nach.
Diese Verschiebung ist bares Geld wert. Wer im Zwölf-Monats-Fenster wenig verdient hat, etwa wegen Elternzeit fürs erste Kind, sichert sich durch die Ausklammerung oft ein spürbar höheres Elterngeld.
Häufige Fragen zum Bemessungszeitraum Elterngeld-Rechner
Welche Monate zählen für die Höhe des Elterngeldes?
Welche Monate werden ausgeklammert?
Muss ich die Verschiebung beantragen?
Warum ist mein Elterngeld-Netto niedriger als mein Lohn-Netto?
Hinweis: Dieser Rechner liefert eine unverbindliche Orientierung auf Basis öffentlich verfügbarer Werte (Stand 2025/2026). Er ersetzt keine individuelle Steuer-, Sozial- oder Anlageberatung. Alle Angaben ohne Gewähr.
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