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Kita-Kosten in Brandenburg: Was zahlst du?

Lasse Falke
Lasse Falke
Finanzexperte für Familien · Aktualisiert am 6. September 2026
Kita-Kosten in Brandenburg: Was zahlst du?

Auf der Suche nach einer großen Kita-Kosten-Tabelle für Brandenburg stößt du überraschend schnell an eine Wand, denn eine landesweite Einheitstabelle mit festen Eurobeträgen gibt es schlicht nicht. Was es dafür gibt, sind klare Regeln: wer überhaupt zahlt, wer beitragsfrei ist und wie sich die Beiträge grundsätzlich zusammensetzen. Genau das hilft dir, deine eigenen Kosten realistisch einzuschätzen.

Was kostet die Kita in Brandenburg?

Eine pauschale Antwort mit einer festen Euro-Zahl gibt es nicht, und das liegt am System. Die Höhe der Elternbeiträge wird in Brandenburg nicht landesweit einheitlich festgelegt. Stattdessen setzen die örtlichen Träger der öffentlichen Jugendhilfe und die Kita-Träger die Beiträge fest, gestaffelt nach Einkommen, Zahl der Kinder und Betreuungsumfang.

Das steht so im Kindertagesstättengesetz (KitaG), genauer in § 17. Dort ist geregelt, dass Elternbeiträge sozialverträglich auszugestalten sind und sich nach genau diesen drei Größen richten. Jede Kommune und jeder Träger regelt die Details über eine eigene Satzung.

Woran kannst du dich trotzdem orientieren?

Auch ohne feste Tabelle gibt es klare Leitplanken, die für ganz Brandenburg gelten. Sie helfen dir einzuschätzen, ob du überhaupt etwas zahlst und wenn ja, in welchem Rahmen.

  • Kinder ab 3 Jahren bis zur Einschulung sind beitragsfrei, egal wie viel du verdienst.
  • Das letzte Kita-Jahr vor der Einschulung ist ebenfalls beitragsfrei.
  • Bei einem Jahreshaushaltsnettoeinkommen bis 35.000 Euro entfällt der Beitrag komplett.
  • Zwischen 35.001 und 55.000 Euro greifen gesetzliche Höchstbeiträge, die die Kosten deckeln.
  • Ein gesetzlich definierter Höchstbeitrag darf die anteiligen verbleibenden Betriebskosten eines Platzes nie überschreiten.

Damit hast du schon einen guten Rahmen. Für die konkrete Euro-Zahl deines Platzes lohnt sich ein Blick in die Satzung deiner Gemeinde oder eine kurze Nachfrage beim Träger.

Essengeld und Extras zahlen alle selbst

Ein Punkt, den viele Eltern übersehen: Die Beitragsfreiheit gilt nicht für das Essengeld. Das Mittagessen deines Kindes zahlst du weiterhin selbst, unabhängig davon, ob dein Kind im beitragsfreien Jahr vor der Einschulung ist oder unter die Beitragsfreiheit ab 3 fällt.

Genauso wenig sind Leistungen abgedeckt, die von Dritten angeboten werden, etwa ein Sprachkurs oder ein Fahrservice zur Kita. Diese Zusatzleistungen bleiben in jedem Fall bei dir.

Wer zahlt in Brandenburg keine Kita-Beiträge?

Beitragsfrei bist du vor allem dann, wenn dein Kind im Kindergartenalter ist, also zwischen dem vollendeten dritten Lebensjahr und der Einschulung. Für diese Kinder zahlst du seit dem 1. August 2024 keine Beiträge mehr, die Kosten übernimmt das Land Brandenburg.

Beitragsfrei ab 3 Jahren seit August 2024

Diese Regelung gilt völlig unabhängig von deinem Einkommen, vom Betreuungsumfang, von der Art des Angebots und von der Trägerschaft. Ob kommunale oder freie Kita, ob wenige oder viele Stunden, ob Kindergarten oder altersgemischte Gruppe: Für Kinder ab 3 fallen keine Beiträge an.

Wichtig ist der genaue Startzeitpunkt. Die Beitragsfreiheit beginnt ab dem gesamten Monat, in dem dein Kind das dritte Lebensjahr vollendet. Gemeint ist der Monat, in dem der Tag vor dem dritten Geburtstag liegt. Rechtliche Grundlage dafür ist § 17a KitaG.

Letztes Kita-Jahr schon seit 2018 frei

Bereits seit dem 1. August 2018 ist das letzte Kita-Jahr vor der Einschulung in Brandenburg beitragsfrei. Für dieses Jahr zahlst du keine Betreuungsbeiträge, unabhängig vom Betreuungsumfang. Das gilt für bestehende und neue Verträge und für Kitas in öffentlicher wie freier Trägerschaft.

Da die meisten Kinder in diesem letzten Jahr ohnehin älter als drei sind, greifen hier oft beide Regelungen. Das Ergebnis bleibt angenehm einfach: In der Kindergartenzeit fallen für die Betreuung keine Beiträge an.

Alles läuft automatisch, kein Antrag nötig

Für die altersbezogene Beitragsfreiheit musst du keinen Antrag stellen. Der Träger setzt sie automatisch um, du musst dich um nichts kümmern. Weil Kinder ab 3 unabhängig vom Einkommen beitragsfrei sind, brauchst du in diesem Fall auch keine Einkommensnachweise vorlegen. Die altersabhängige Befreiung geht der einkommensabhängigen Entlastung schlicht vor.

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Wie berechne ich die Kita-Kosten in Brandenburg?

Ob und wie viel du zahlst, hängt bei beitragspflichtigen Plätzen vor allem an einer Größe: deinem Jahreshaushaltsnettoeinkommen. Gemeint sind damit alle laufenden Netto-Einnahmen aller Eltern, die im Haushalt des Kindes leben, zusammengerechnet aufs Jahr.

Dieses Einkommen entscheidet, in welche der beiden Entlastungsstufen du fällst. Beide Stufen sind im KitaG festgeschrieben, die Beitragsfreistellung in § 50 und die gesetzlichen Höchstbeiträge in § 51. Wenn du wissen möchtest, wie viel Geld du monatlich für ein Kind insgesamt einplanen solltest, lohnt sich ein Blick auf die Gesamtkosten.

JahreshaushaltsnettoeinkommenWas für dich gilt
bis 35.000 Eurovollständige Beitragsfreistellung, du zahlst keinen Elternbeitrag
35.001 bis 55.000 Eurogesetzliche Höchstbeiträge, deine Beiträge sind gedeckelt

Höchstbeiträge zwischen 35.001 und 55.000 Euro

Verdienst du mehr als 35.000 und bis zu 55.000 Euro im Jahr, wirst du über gesetzliche Höchstbeiträge entlastet. Deine Beiträge sind dann nicht komplett gestrichen, aber nach oben gedeckelt. Diese Höchstbeiträge werden pro Kind und Monat nach dem Betreuungsumfang differenziert begrenzt.

Die konkrete Euro-Höhe hängt an deiner Kommune, weil die Beiträge dort in den Satzungen geregelt sind. Wenn dich das verunsichert, meld dich gern bei mir, dann schauen wir gemeinsam auf deine Situation. Oft ist es einfacher, als es auf den ersten Blick wirkt.

Einkommensrechner des MBJS nutzen

Damit du dein anrechenbares Einkommen nicht selbst zusammenrechnen musst, stellt das Bildungsministerium (MBJS) einen Einkommensrechner bereit. Er ermittelt, ob dein Kind beitragsfrei betreut werden kann oder welche Höchstbeiträge für dich gelten. Das ist ein guter erster Anhaltspunkt, bevor du dich an deine Kommune wendest.

Was zahlen Krippen- und Hort-Eltern in Brandenburg?

Für Kinder unter 3 Jahren in der Krippe und für Hortkinder bleibt die Beitragspflicht bestehen. Die altersbezogene Beitragsfreiheit ab 3 gilt nur für die Kindergartenzeit bis zur Einschulung, nicht davor und nicht danach. Das heißt aber nicht, dass du hier zwangsläufig den vollen Beitrag zahlst. Die einkommensabhängige Entlastung greift auch für Krippe und Hort.

Auch für Krippe und Hort Entlastung möglich

Die gleichen Einkommensgrenzen gelten auch hier: bis 35.000 Euro ist auch der Krippen- oder Hortplatz beitragsfrei, zwischen 35.001 und 55.000 Euro deckeln die gesetzlichen Höchstbeiträge die Kosten. Damit fallen viele Familien mit gering- und mittlerem Einkommen auch bei Krippe und Hort in eine spürbare Entlastung. Wer zusätzlich wissen will, welche staatliche Förderung es für Kinder insgesamt gibt, findet dort einen guten Überblick.

Einkommensnachweise beim Träger einreichen

Anders als bei der Beitragsfreiheit ab 3 brauchst du für die einkommensabhängige Entlastung bei Krippe und Hort Nachweise über dein Haushaltsnettoeinkommen. Den Antrag stellst du bei deinem örtlichen Jugendamt beziehungsweise deiner Gemeinde oder über den Kita-Träger. Zuständig für die Prüfung ist der örtliche Träger der öffentlichen Jugendhilfe.

Typischerweise brauchst du dafür Belege wie Lohnabrechnungen, Steuerbescheide oder Bescheide über Sozialleistungen. Diese werden nach den Kriterien des Einkommensrechners und der §§ 50 und 51 KitaG geprüft. Welche Unterlagen deine Kommune genau sehen will, klärst du am besten direkt dort, denn das ist lokal geregelt.

Wann werden Kita-Gebühren in Brandenburg vollständig abgeschafft?

Eine vollständige Abschaffung aller Kita-Gebühren, also auch für Krippe und Hort ohne Einkommensgrenzen, ist in Brandenburg bisher nicht beschlossen. In den offiziellen Quellen findet sich dazu kein klar datierter Gesetzentwurf. Was aktuell existiert, sind Entlastungsmaßnahmen, keine flächendeckende Beitragsfreiheit für alle Betreuungsformen.

Was steht heute schon fest?

Fest steht die Kombination aus zwei Bausteinen: Kinder ab 3 Jahren bis zur Einschulung sowie das letzte Kita-Jahr sind beitragsfrei, unabhängig vom Einkommen. Dazu kommt die einkommensabhängige Entlastung mit Beitragsfreistellung bis 35.000 Euro und gedeckelten Beiträgen bis 55.000 Euro.

Die einkommensabhängige Entlastung war ursprünglich als zeitlich befristetes Programm im Rahmen des sogenannten Brandenburg-Pakets angelegt und wurde per Informationsschreiben des MBJS fortgesetzt. Sie ist damit eine Regelung, die verlängert werden kann, aber nicht dauerhaft gesetzlich verankert ist.

Krippe und Hort bleiben vorerst beitragspflichtig

Für Krippe und Hort bleibt es dabei: Ohne die Einkommensbefreiung zahlst du hier weiterhin Beiträge. Im Gegensatz zu voll beitragsfreien Ländern setzt Brandenburg gezielt auf die Beitragsfreiheit ab 3 plus die Entlastung für gering- und mittlere Einkommen.

Wenn du unsicher bist, was das für die kommenden Jahre deiner Familie bedeutet, gerade beim Übergang von Krippe zu Kindergarten oder später in den Hort, dann lass uns das in Ruhe zusammen durchgehen. Eine kostenlose, unverbindliche Beratung nimmt dir oft ein gutes Stück Unsicherheit.

Wie steht Brandenburg im Ländervergleich da?

Im Bundesländervergleich gibt es Länder mit vollständiger Beitragsfreiheit, etwa Berlin, wo Kita und Kindertagespflege seit dem 1. August 2018 beitragsfrei sind, oder Mecklenburg-Vorpommern mit vollständiger Beitragsfreiheit für alle Förderarten inklusive Hort seit dem 1. Januar 2020.

Brandenburg bietet diese vollständige Beitragsfreiheit für alle Altersstufen nicht. Durch die Kombination aus altersbezogener Beitragsfreiheit und einkommensabhängiger Entlastung schafft es aber für viele Familien eine weitgehende Entlastung. Damit liegt Brandenburg im Bundesvergleich eher im mittleren bis günstigen Bereich, besonders für Kinder ab 3. Wer parallel über die beste Möglichkeit nachdenkt, Geld für Kinder anzulegen, findet dort einen strukturierten Einstieg.

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Häufige Fragen

Einen festen Betrag gibt es nicht, weil die Beiträge kommunal geregelt sind. Kinder ab 3 Jahren bis zur Einschulung sind seit August 2024 beitragsfrei. Bei einem Jahreshaushaltsnettoeinkommen bis 35.000 Euro entfällt der Beitrag für alle Betreuungsformen komplett, zwischen 35.001 und 55.000 Euro gelten gesetzliche Höchstbeiträge. Die genauen Beträge stehen in der Satzung deiner Gemeinde oder deines Kita-Trägers.
Maßgeblich ist dein Jahreshaushaltsnettoeinkommen. Das MBJS stellt einen Einkommensrechner bereit, der dir schnell zeigt, ob du beitragsfrei bist oder welcher Höchstbeitrag für dich gilt. Für die genauen Beträge wendest du dich anschließend an deine Kommune oder deinen Kita-Träger.
Ein konkretes Datum ist nicht beschlossen. Die Beitragsfreiheit ab 3 Jahren gilt seit August 2024, die einkommensabhängige Entlastung wurde im Rahmen des Brandenburg-Pakets eingeführt und verlängert, ist aber nicht dauerhaft gesetzlich verankert. Krippe und Hort bleiben grundsätzlich beitragspflichtig.
Ein direkter Vergleich aller Bundesländer ist schwierig, weil die Beiträge fast überall kommunal geregelt sind und stark schwanken. Vollständig beitragsfrei für alle Betreuungsformen sind zum Beispiel Berlin seit August 2018 und Mecklenburg-Vorpommern seit Januar 2020. Brandenburg liegt durch die Beitragsfreiheit ab 3 und die einkommensabhängige Entlastung im mittleren bis günstigen Bereich.
Die Regelungen des KitaG gelten grundsätzlich auch für die Kindertagespflege, also die Betreuung bei einer Tagesmutter oder einem Tagesvater. Die Beitragsfreiheit ab 3 und die einkommensabhängige Entlastung sind nicht auf Kita-Einrichtungen beschränkt. Die genaue Umsetzung klärst du am besten beim zuständigen Jugendamt deiner Gemeinde.
Ja, das Essengeld zahlst du immer selbst. Die Beitragsfreiheit bezieht sich ausschließlich auf den Betreuungsbeitrag, nicht auf das Mittagessen. Das gilt auch dann, wenn dein Kind im beitragsfreien Kindergartenalter ist oder dein Einkommen unter 35.000 Euro liegt. Wer wissen möchte, was ein Baby im ersten Jahr insgesamt kostet, bekommt dort einen realistischen Überblick über alle Ausgaben rund um die frühe Kindheit.
Lasse Falke
GESCHRIEBEN VON
Lasse Falke

Lasse ist Gründer von SmartKidsInvest und seit über 10 Jahren Finanzberater mit Fokus auf Familien. Sein Ziel: Finanzthemen so erklären, dass sie jede Familie versteht – ohne Fachchinesisch und ohne Verkaufsdruck.

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