# Wer darf ein Konto für ein Kind eröffnen?

> Quelle: https://smartkidsinvest.de/wer-darf-ein-konto-fuer-ein-kind-eroeffnen/ · Aktualisiert: 2026-07-29

Nur die gesetzlichen Vertreter dürfen ein Konto für ein Kind eröffnen. In der Regel sind das die Eltern. Beide müssen bei gemeinsamem Sorgerecht zustimmen. Bei alleinigem Sorgerecht reicht ein Elternteil. Großeltern, Paten oder andere Verwandte dürfen kein Konto auf den Namen eines fremden Kindes eröffnen.

Die rechtliche Grundlage ist klar: Das Bürgerliche Gesetzbuch regelt die Geschäftsfähigkeit von Minderjährigen eindeutig. Trotzdem scheitern viele Eltern an der Kontoeröffnung, weil sie die Anforderungen nicht kennen oder falsche Annahmen haben.

Besonders kompliziert wird es bei getrennten Eltern mit gemeinsamem Sorgerecht. Hier gilt aktuell noch eine Regelung, die viele Alleinerziehende verzweifeln lässt. Eine Reform ist in Vorbereitung, aber noch nicht in Kraft.

## Wer darf rechtlich ein Kinderkonto eröffnen?

Ausschließlich die gesetzlichen Vertreter des Kindes dürfen ein Konto auf dessen Namen eröffnen. Gesetzliche Vertreter sind in Deutschland:

- Beide Elternteile bei gemeinsamem Sorgerecht

- Ein Elternteil bei alleinigem Sorgerecht

- Der gerichtlich bestellte Vormund wenn keine Eltern sorgeberechtigt sind

- Das Jugendamt als Amtsvormund bei bestimmten Konstellationen

Das Kind selbst kann kein Konto eigenständig eröffnen, solange es minderjährig ist. Erst mit Vollendung des 18. Lebensjahres erlischt die Zustimmungspflicht der Eltern automatisch.

Die Kontoeröffnung ist kein neutraler Vertrag. Sie verpflichtet den Minderjährigen potenziell zu Kontogebühren, Schadensersatz oder Zinsansprüchen der Bank. Diese rechtlichen Nachteile sind der Grund, warum ein Kind auch zwischen 7 und 17 Jahren nicht im Alleingang handeln darf.

## Müssen beide Elternteile immer zustimmen?

Ja, bei gemeinsamem Sorgerecht müssen beide Elternteile der Kontoeröffnung zustimmen. Das ergibt sich aus §1626 BGB: Die Vermögenssorge ist Teil der elterlichen Sorge und muss gemeinsam ausgeübt werden.

Banken verlangen deshalb beide Unterschriften auf dem Kontoeröffnungsantrag. Das gilt auch dann, wenn die Eltern noch zusammen leben. Unterschreibt nur ein Elternteil, ist der Vertrag zunächst schwebend unwirksam.

Der Vertrag wird erst wirksam, wenn der zweite Elternteil zustimmt. Verweigert ein Elternteil seine Zustimmung dauerhaft, kommt kein wirksamer Vertrag zustande.

Vereinfachung durch gegenseitige Elternvollmacht: Viele Banken ermöglichen es, dass sich Elternteile gegenseitig bevollmächtigen. Dann kann ein Elternteil alleine künftig alle Bankgeschäfte des Kindes erledigen, ohne dass der andere bei jedem Schritt persönlich erscheinen muss.

## Was gilt bei getrennten Eltern mit gemeinsamem Sorgerecht?

Auch bei getrennten Eltern mit gemeinsamem Sorgerecht gilt: Beide Elternteile müssen der Kontoeröffnung zustimmen. Die Kontoeröffnung wird von Banken nicht als Alltagsangelegenheit angesehen, die ein Elternteil alleine entscheiden darf.

Praxisproblem: Wenn ein Elternteil nicht erreichbar ist, die Kommunikation gestört ist oder ein Elternteil die Unterschrift verweigert, können getrennte Eltern kein Kinderkonto eröffnen. Auch nicht für das Kind, bei dem sie leben.

Reform in Vorbereitung: Der Bundesrat hat am 26. September 2025 eine Resolution beschlossen und die Bundesregierung aufgefordert, einen Gesetzesentwurf vorzulegen. Künftig soll die Zustimmung des Elternteils ausreichen, bei dem das Kind seinen Lebensmittelpunkt hat.

Das Gesetz ist aktuell noch nicht in Kraft. Bis zur Verabschiedung gilt weiterhin die alte Regelung. Ein Gesetzesentwurf liegt Stand Mai 2026 noch nicht vor. Die Reform könnte frühestens 2026 oder 2027 in Kraft treten.

Praktische Lösungswege heute:

- Gemeinschaftliches Erscheinen oder getrennte digitale Zustimmung per App

- Filialbank statt Direktbank wählen, oft pragmatischer

- Familiengericht einschalten für alleiniges Entscheidungsrecht bei dauerhafter Blockade

## Wie funktioniert die Eröffnung bei alleinigem Sorgerecht?

Hat ein Elternteil das alleinige Sorgerecht, reicht dessen Unterschrift zur Kontoeröffnung aus. Die Bank muss jedoch durch Dokumente nachgewiesen bekommen, dass kein gemeinsames Sorgerecht besteht.

Alleiniges Sorgerecht kann entstehen durch:

- Gerichtlichen Beschluss nach Trennung oder Scheidung

- Nicht verheiratete Mütter ohne gemeinsame Sorgerechtserklärung beim Jugendamt

- Tod eines Elternteils, das überlebende Elternteil erhält automatisch alleiniges Sorgerecht

Benötigte Dokumente je nach Situation:

- Unverheiratete Mutter ohne Sorgerechtserklärung: Negativattest vom Jugendamt, kostenlos

- Alleiniges Sorgerecht nach Gerichtsbeschluss: Gerichtlicher Sorgerechtsbeschluss als Kopie

- Alleiniges Sorgerecht nach Tod: Sterbeurkunde des anderen Elternteils

Das Negativattest ist kostenlos beim Jugendamt des Wohnorts erhältlich. Es bescheinigt, dass keine gemeinsame Sorgeerklärung abgegeben wurde. Alleinerziehende sollten dieses Dokument in mehrfacher Kopie aufbewahren.

## Können Großeltern ein Konto für das Enkelkind eröffnen?

Nein, Großeltern können kein Konto auf den Namen eines fremden Kindes eröffnen. Sie sind nicht dessen gesetzliche Vertreter. Das Kinderkonto setzt zwingend die Zustimmung der Sorgeberechtigten voraus.

Was Großeltern stattdessen tun können:

- Vollmacht von den Eltern erhalten für ein bestehendes Kinderkonto

- Depot im Rahmen einer Vollmacht verwalten, etwa bei comdirect ausdrücklich möglich

- Eigenes Konto auf ihren Namen eröffnen und dem Kind später das Geld schenken

- Direkte Schenkung auf ein bestehendes Kinderkonto überweisen

Empfehlung für Großeltern: Die Eltern eröffnen das Konto oder Depot, Großeltern überweisen regelmäßig als Schenkung. Optional erteilen die Eltern den Großeltern eine Bankvollmacht für das Depot.

Vormund statt Eltern: Sind die Eltern nicht mehr sorgeberechtigt durch Entzug des Sorgerechts oder Versterben beider Elternteile, tritt an ihre Stelle ein gerichtlich bestellter Vormund. Dieser kann sein: ein Verwandter, das Jugendamt als Amtsvormundschaft oder ein Berufsvormund.

## Ab welchem Alter darf das Kind selbst eröffnen?

Kinder dürfen erst ab 18 Jahren eigenständig ein Konto eröffnen. Mit Vollendung des 18. Lebensjahres erlöschen sämtliche Zustimmungsrechte der Eltern automatisch. Das Kind übernimmt die alleinige Verfügungsberechtigung über Konto und Depot.

Zwischen 7 und 17 Jahren sind Kinder beschränkt geschäftsfähig. Sie können bei der Kontoeröffnung mitwirken, aber nicht ohne Elternzustimmung handeln. Die meisten Banken erlauben das Konto erst ab 7 Jahren:

- DKB: Ab 0 Jahren, Eltern eröffnen als gesetzliche Vertreter

- ING, comdirect, N26: Ab 7 Jahren

- norisbank: Ab 7 Jahren

Sonderfall berufstätige Jugendliche: Hat ein Minderjähriger mit elterlicher Genehmigung eine reguläre Arbeitsstelle, darf er eigenständig ein Gehaltskonto eröffnen und Abhebungen vornehmen. Aber nur für Transaktionen im direkten Zusammenhang mit diesem Arbeitsverhältnis.

Der Taschengeldparagraf Paragraph 110 BGB gilt nicht für Kontoeröffnungen. Zahlt ein Kind ein Geschäft vollständig aus eigenen Mitteln, kann es dieses Geschäft alleine wirksam abschließen. Das gilt aber nur für alltägliche Verträge, nicht für die Eröffnung eines Bankkontos.

## Welche Unterlagen brauchst Du konkret?

Die benötigten Unterlagen unterscheiden sich nach Familienkonstellation:

**Verheiratete Eltern mit gemeinsamem Sorgerecht:**

- Personalausweis oder Reisepass beider Elternteile

- Geburtsurkunde des Kindes

- Heiratsurkunde der Eltern als Nachweis des gemeinsamen Sorgerechts

- Steueridentifikationsnummer des Kindes

- Wohnortsnachweis bei manchen Banken

**Getrennte Eltern mit gemeinsamem Sorgerecht:**

- Personalausweis oder Reisepass beider Elternteile

- Geburtsurkunde des Kindes

- Sorgerechtserklärung vom Jugendamt bei nicht verheirateten Eltern

- Schriftliche Zustimmung des zweiten Elternteils, kann bei einigen Banken digital erfolgen

**Alleiniges Sorgerecht:**

- Ausweis des sorgeberechtigten Elternteils

- Geburtsurkunde des Kindes

- Negativattest vom Jugendamt oder gerichtlicher Sorgerechtsbeschluss

- Steueridentifikationsnummer des Kindes

**Vormund oder Jugendamt:**

- Nachweis der Vormundschaft durch Bestellungsurkunde des Familiengerichts

- Legitimation des Vormunds

- Geburtsurkunde des Kindes

## Was passiert bei typischen Fehlannahmen?

Diese Fehler machen Eltern am häufigsten:

**Nur ein Elternteil unterschreibt bei gemeinsamem Sorgerecht**: Der Vertrag ist schwebend unwirksam. Die Bank lehnt die Eröffnung ab oder der Vertrag wird erst wirksam, wenn der zweite Elternteil nachträglich zustimmt.

**Kein Negativattest bei alleinigem Sorgerecht**: Die Bank lehnt den Antrag ab oder verzögert die Bearbeitung. Lösung: Vorab beim Jugendamt besorgen, kostenlos und unbürokratisch.

**Großeltern versuchen direkte Eröffnung**: Die Bank lehnt ab, weil kein Vertretungsrecht besteht. Lösung: Eltern eröffnen das Konto, Großeltern erhalten Vollmacht.

**Kein Freistellungsauftrag gestellt**: Kapitalertragsteuer wird auch unterhalb des Freibetrags einbehalten. Lösung: Freistellungsauftrag und gegebenenfalls Nichtveranlagungsbescheinigung einrichten.

**Geld vom Kinderkonto für Elternausgaben verwendet**: Rechtlich unzulässig, das Kind kann nach Volljährigkeit Rückforderung stellen. Lösung: Striktes Trennungsprinzip einhalten.

**Annahme, das Kind kann mit 16 selbst eröffnen**: Irrtum, Elternzustimmung ist bis 18 nötig. Lösung: Elternteil muss weiterhin mitwirken.

## Wie läuft die Eröffnung Schritt für Schritt?

Der Ablauf unterscheidet sich nach Familiensituation:

**Verheiratetes Elternpaar mit gemeinsamem Sorgerecht:**

- Anbieter wählen wie ING, DKB oder comdirect

- Kontoeröffnungsantrag online oder in Filiale ausfüllen

- Beide Elternteile unterschreiben den Antrag

- Dokumente einreichen: Ausweise beider Eltern plus Geburtsurkunde plus Heiratsurkunde plus Steuer-ID

- Gegebenenfalls Videoidentifizierung bei Direktbanken

- Freistellungsauftrag oder Nichtveranlagungsbescheinigung einrichten

**Getrennte Eltern mit gemeinsamem Sorgerecht:**

- Anbieter wählen, Filialbanken oft pragmatischer als Direktbanken

- Kontoeröffnungsantrag ausfüllen

- Beide Elternteile müssen zustimmen, entweder persönlich, per Post oder digital

- Dokumente: Ausweise beider Eltern plus Geburtsurkunde plus Sorgerechtserklärung plus Steuer-ID

- Gegebenenfalls gegenseitige Elternvollmacht einrichten für künftige Bankgeschäfte

**Alleiniges Sorgerecht:**

- Anbieter wählen

- Kontoeröffnungsantrag ausfüllen

- Ein Elternteil unterschreibt den Antrag

- Dokumente: Ausweis des sorgeberechtigten Elternteils plus Geburtsurkunde plus Negativattest oder Sorgerechtsbeschluss

- Freistellungsauftrag oder Nichtveranlagungsbescheinigung einrichten

## Was solltest Du bei der Bankwahl beachten?

Normalfall bei verheirateten Eltern mit gemeinsamem Sorgerecht: Direktbank-Kontoeröffnung online ist heute unkompliziert möglich. DKB, ING und comdirect ermöglichen vollständig digitale Prozesse.

Getrennte Eltern: Frühzeitig Kontakt mit der Wunschbank aufnehmen und klären, ob eine digitale Zustimmung des zweiten Elternteils akzeptiert wird. Filialbanken sind hier oft flexibler. Eine gegenseitige Vollmacht nach Kontoeröffnung spart künftige Reibung.

Alleinerziehende: Negativattest beim Jugendamt besorgen, kostenlos und unbürokratisch. Danach funktioniert die Eröffnung reibungslos bei allen Anbietern.

Großeltern, die anlegen möchten: Eltern eröffnen das Junior-Depot, Großeltern überweisen regelmäßig als Schenkung. Optional erteilen Eltern den Großeltern eine Bankvollmacht für das Depot.

Die wichtigsten Grundsätze zusammengefasst: Verheiratete Eltern mit gemeinsamem Sorgerecht brauchen beide Unterschriften. Getrennte Eltern mit gemeinsamem Sorgerecht brauchen beide Zustimmungen, Reform in Vorbereitung aber noch nicht gültig. Alleiniges Sorgerecht genügt ein Elternteil mit Negativattest oder Sorgerechtsbeschluss. Vormund handelt wie allein sorgeberechtigtes Elternteil. 

Großeltern, Paten und Verwandte können nicht eigenständig eröffnen, nur mit Vollmacht der Eltern. Das Kind selbst darf eigenständig erst ab 18 Jahren eröffnen.
