# Welche Unterlagen muss man bei Kindergeld einreichen?

> Quelle: https://smartkidsinvest.de/welche-unterlagen-bei-kindergeld-einreichen/ · Aktualisiert: 2026-09-10

Kaum ist das Baby da, wartet schon der erste Papierkram, und ausgerechnet beim Kindergeld fragen sich viele Eltern: Was muss ich eigentlich alles beilegen? Es ist deutlich weniger, als du vielleicht befürchtest. Für den ersten Antrag brauchst du im Grunde nur zwei Formulare, alles andere kommt nur dann ins Spiel, wenn die Familienkasse es ausdrücklich anfordert.

Je nach Alter deines Kindes oder besonderer Situation ändern sich die Nachweise aber durchaus. Lass uns das gemeinsam durchgehen, Schritt für Schritt, damit du am Ende genau weißt, was in deinen Umschlag oder in dein Online-Formular gehört.

## Welche Unterlagen brauchst du für den Kindergeld-Erstantrag?

Für den Erstantrag brauchst du im Kern nur zwei Formulare der Familienkasse: den „Antrag auf Kindergeld (KG1)“ und für jedes Kind zusätzlich die „Anlage Kind“. Beide bekommst du kostenlos auf der offiziellen Downloadseite der Bundesagentur für Arbeit. Wenn du den Antrag schriftlich stellst, muss er eigenhändig unterschrieben sein – das ist nach § 67 EStG Voraussetzung.

### Brauchst du die Geburtsurkunde?

Bei einem in Deutschland geborenen Kind musst du die Geburtsurkunde oder Geburtsbescheinigung nur dann vorlegen, wenn die Familienkasse ausdrücklich danach fragt. Du musst sie also nicht automatisch beilegen. Das nimmt schon mal etwas Druck raus, gerade in den ersten Wochen mit Baby, in denen ohnehin genug zu tun ist.

Anders sieht es aus, wenn dein Kind im Ausland geboren wurde. Dann verlangt die Familienkasse eine Kopie der ausländischen Geburtsurkunde. Halte diese also am besten schon bereit, wenn dein Kind nicht in Deutschland zur Welt gekommen ist.

Für den ganz normalen Erstantrag brauchst du also folgendes:

- Formular KG1, den eigentlichen Antrag auf Kindergeld

- Anlage Kind, und zwar für jedes deiner Kinder eine eigene

- eine eigenhändige Unterschrift, falls du schriftlich einreichst

- die Geburtsurkunde nur, wenn die Familienkasse sie anfordert oder das Kind im Ausland geboren wurde

Mehr ist es beim klassischen Erstantrag tatsächlich nicht. Erst wenn dein Kind älter wird oder eine besondere Situation vorliegt, kommen weitere Nachweise dazu.

## Welche Nachweise brauchst du für Kinder ab 18?

Sobald dein Kind volljährig wird, endet das [Kindergeld nicht automatisch](https://smartkidsinvest.de/kindergeld-mit-18/), aber die Familienkasse will jetzt wissen, was dein Kind macht. Ab 18 gibt es Kindergeld nur noch, wenn bestimmte Voraussetzungen erfüllt sind, etwa eine Ausbildung oder ein Studium, und dafür musst du entsprechende Nachweise einreichen.

Welcher Nachweis der richtige ist, hängt davon ab, in welcher Lebensphase dein Kind gerade steckt. Der Hauptantrag bleibt das KG1, ergänzt um die Anlage KG1-AnK. Je nach Situation deines Kindes kommen dann diese Belege dazu:

- **Ausbildung oder Studium:** Schulbescheinigung, Immatrikulationsbescheinigung oder Ausbildungsvertrag

- **Ausbildungssuche:** eine Bescheinigung der Berufsberatung reicht aus

- **Arbeitssuche:** die Meldebescheinigung der Arbeitsagentur oder des Jobcenters

## Welche Unterlagen brauchst du bei einem Kind mit Behinderung?

Wenn dein Kind eine Behinderung hat, kannst du unter Umständen auch über das 25. Lebensjahr hinaus Kindergeld bekommen. Voraussetzung ist, dass die Behinderung vor Vollendung des 25. Lebensjahres eingetreten ist und dein Kind seinen notwendigen Lebensbedarf nicht selbst decken kann. Für viele Familien ist das eine wichtige und beruhigende Regelung.

Die Familienkasse akzeptiert verschiedene Unterlagen als Nachweis, du musst also nicht zwingend ein bestimmtes Dokument haben:

- Schwerbehindertenausweis

- Feststellungsbescheid des Versorgungsamtes

- Rentenbescheid wegen Behinderung

- Bescheid der Pflegekasse

- ärztliche Bescheinigung oder ärztliches Gutachten

Es reicht eines dieser Dokumente, das die Behinderung und den Zeitpunkt ihres Eintritts belegt. Ich weiß, dass gerade diese Anträge emotional oft besonders belastend sind. Wenn du dir unsicher bist, welcher Nachweis in eurem Fall der richtige ist, melde dich gerne bei mir, dann schauen wir das in Ruhe gemeinsam an, ganz ohne Druck.

## Was musst du der Familienkasse melden, wenn sich etwas ändert?

Änderungen, die für deinen Kindergeldanspruch wichtig sind, musst du der Familienkasse unverzüglich mitteilen. Das ist keine bloße Empfehlung, sondern eine gesetzliche Pflicht nach § 68 EStG. Klingt streng, ist aber im Alltag meist schnell erledigt, und es schützt dich davor, dass später Geld zurückgefordert wird. Wer [Unterlagen zu spät einreicht](https://smartkidsinvest.de/kindergeld-unterlagen-zu-spaet-eingereicht/), riskiert genau das.

Nicht jede Kleinigkeit muss gemeldet werden, aber einige Dinge sind eindeutig meldepflichtig. Dazu gehören:

- neue Adresse oder geänderte Bankverbindung

- geänderter Familienstand oder Name

- dauerhafte Trennung der Eltern

- Auszug eines Kindes aus dem Haushalt

- Tod oder Vermisstenmeldung eines Kindes

- Aufnahme einer Beschäftigung im öffentlichen Dienst für voraussichtlich mehr als sechs Monate

Der letzte Punkt überrascht viele Eltern, ist aber wichtig, weil im öffentlichen Dienst das Kindergeld unter Umständen über eine andere Familienkasse abgewickelt wird. Einfache Änderungen wie Adresse, Bankverbindung, Familienstand und Name kannst du bequem online mitteilen oder alternativ schriftlich per Post.

## Wie reichst du die Unterlagen bei der Familienkasse ein?

Du hast grundsätzlich zwei Wege, deine Unterlagen einzureichen: online über das Familienportal der Bundesagentur für Arbeit oder schriftlich per Post. Nach § 67 EStG ist die elektronische Antragstellung der gesetzlich vorgesehene Regelweg, aber der Postweg mit eigenhändiger Unterschrift ist ebenfalls zulässig.

### Welche Familienkasse ist für dich zuständig?

In der Regel ist die Familienkasse der Bundesagentur für Arbeit für dich zuständig. Eine Ausnahme gilt, wenn du im öffentlichen Dienst beschäftigt bist, denn dann läuft das Kindergeld häufig über die Familienkasse deines Arbeitgebers. Genau deshalb ist die Meldung einer solchen Beschäftigung ja auch so wichtig.

Noch ein praktischer Hinweis zum Schluss: Kindergeld wird ab dem Monat gezahlt, in dem die Voraussetzungen erfüllt sind. Es lohnt sich also, den Antrag nicht ewig aufzuschieben. Und falls dir der Behördenkram über den Kopf wächst oder du danach den nächsten Schritt gehen und für die Zukunft deines Kindes etwas aufbauen möchtest, schau dir an, [welche staatliche Förderung es für Kinder](https://smartkidsinvest.de/welche-staatliche-foerderung-gibt-es-fuer-kinder/) insgesamt gibt, und melde dich gerne für eine kostenlose, unverbindliche Beratung bei mir. Viele Eltern gehen danach mit einem richtig guten Gefühl in dieses neue Kapitel.

## FAQ

### Wie lange gibt es Kindergeld bei einem Kind mit Behinderung?

Kindergeld gibt es für Kinder mit Behinderung grundsätzlich ohne Altersbegrenzung, solange die Behinderung vor dem 25. Geburtstag eingetreten ist und das Kind seinen Lebensunterhalt nicht selbst bestreiten kann. Das reguläre Kindergeld endet sonst spätestens mit dem 25. Lebensjahr.

### Wie fülle ich den Antrag auf Kindergeld richtig aus?

Du füllst das Formular KG1 vollständig aus und hängst für jedes Kind eine eigene Anlage Kind an. Beim schriftlichen Antrag unterschreibst du eigenhändig. Die Formulare bekommst du kostenlos auf der Website der Bundesagentur für Arbeit, und viele Felder sind selbsterklärend beschriftet.

### Welche Anlage brauche ich für einen Kindergeldantrag?

Für den Grundantrag brauchst du die Anlage Kind, und zwar eine pro Kind. Wenn dein Kind bereits 18 Jahre oder älter ist, kommt die Anlage KG1-AnK dazu. Weitere Anlagen werden nur fällig, wenn die Familienkasse sie in deinem konkreten Fall anfordert.

### Welche Angaben muss ich zum Vorbezug von Kindergeld machen?

Wenn für dein Kind bereits früher Kindergeld bezogen wurde, trägst du das im Formular KG1 unter den entsprechenden Angaben zum Vorbezug ein. Dazu gehören Angaben darüber, wer das Kindergeld bisher erhalten hat und für welchen Zeitraum. Die Familienkasse gleicht diese Daten intern ab.

### Ab wann wird Kindergeld nach einem Antrag ausgezahlt?

Kindergeld wird ab dem Monat ausgezahlt, in dem die Voraussetzungen erfüllt sind und du den Antrag gestellt hast. Es lohnt sich deshalb, den Antrag so früh wie möglich einzureichen, damit dir kein Geld entgeht. Wer sich fragt, ob eine [rückwirkende Beantragung ab Geburt](https://smartkidsinvest.de/kindergeld-rueckwirkend-ab-geburt/) möglich ist, findet darauf eine klare Antwort.

### Kann ich den Kindergeldantrag auch online stellen?

Ja, du kannst den Antrag bequem über das Familienportal der Bundesagentur für Arbeit online einreichen. Nach § 67 EStG ist das sogar der gesetzlich vorgesehene Standardweg. Den Postweg kannst du trotzdem nutzen, wenn du das bevorzugst.

Sobald das Kindergeld gesichert ist, lohnt es sich übrigens, einen Blick auf die [Frage Kindergeld oder Kinderfreibetrag](https://smartkidsinvest.de/kindergeld-oder-kinderfreibetrag/) zu werfen – je nach Einkommenshöhe kann das einen echten Unterschied machen. Und wer langfristig denkt, sollte auch prüfen, wie man am besten [Geld für seine Kinder anlegt](https://smartkidsinvest.de/wie-kann-man-am-besten-geld-fuer-seine-kinder-anlegen/), um den finanziellen Grundstein für ihre Zukunft zu legen.
