# Elterngeld-Trick für Selbstständige: So geht&#8217;s

> Quelle: https://smartkidsinvest.de/elterngeld-selbststaendig-trick/ · Aktualisiert: 2026-08-25

Wenn du in der Elternzeit für dein erstes Kind steckst und schon über ein zweites nachdenkst, ist dir vielleicht schon mal der Begriff „Elterngeld-Trick“ über den Weg gelaufen. Klingt erstmal nach einem geheimen Kniff, mit dem man das System austrickst. Ist es aber gar nicht. Dahinter steckt eine ganz normale Regel aus dem Gesetz, die vielen Eltern beim zweiten Kind bares Geld sparen kann. Weil das Thema einen echten Unterschied im Familienbudget machen kann, schauen wir es uns gemeinsam in Ruhe an.

## Was steckt hinter dem Elterngeld-Trick für Selbstständige?

Der Trick nutzt eine simple Tatsache: Elterngeld ist eine Lohnersatzleistung. Es soll einen Teil des Einkommens ersetzen, das dir wegfällt, weil du dich um dein Baby kümmerst statt zu arbeiten. Deshalb schaut die Elterngeldstelle vor der Geburt zurück und fragt: Wie viel hast du vorher verdient? Genau dieser Zeitraum, der sogenannte Bemessungszeitraum, entscheidet über die Höhe deines Elterngeldes.

Und hier liegt das Problem beim zweiten Kind: Wenn du in der Elternzeit fürs erste Kind kaum oder gar nichts verdient hast, würde ein Blick auf die letzten zwölf Monate ein niedriges Elterngeld ergeben. Denn diese Monate waren nun mal einkommensschwach.

### Grundidee in einfachen Worten

Bei Angestellten zählen die zwölf Monate vor der Geburt. Bei Selbstständigen und bei sogenannten Mischeinkünften gilt aber etwas anderes: Da zählt das letzte abgeschlossene Steuerjahr vor der Geburt. Und dieses Jahr lässt sich unter bestimmten Bedingungen sogar weiter nach hinten verschieben, oft bis zu dem Jahr vor deiner ersten Schwangerschaft, als du noch voll gearbeitet und verdient hast.

Wenn du also während der Elternzeit für dein erstes Kind eine kleine, echte Selbstständigkeit aufnimmst, giltst du beim zweiten Kind als selbstständig. Damit rutschst du in genau dieses Jahres-System, das dir die Verschiebung auf ein einkommensstarkes Jahr ermöglicht. Genau das macht den Unterschied.

### Kein Schlupfloch, sondern eine Regel aus dem BEEG

Es ist mir wichtig, dass du dich hier sicher fühlst: Das ist keine Grauzone. Diese Mechanismen stehen im Bundeselterngeld- und Elternzeitgesetz, sind vom Familienportal der Bundesregierung beschrieben und vom Bundessozialgericht bestätigt. Der Gesetzgeber hat die Jahresregel und die Verschiebung bewusst geschaffen, um Selbstständige vor Nachteilen durch schwankende Einkommen zu schützen. Du nutzt also nur, was ohnehin für dich vorgesehen ist. Wenn du wissen willst, welche [staatliche Förderung es für Kinder](https://smartkidsinvest.de/welche-staatliche-foerderung-gibt-es-fuer-kinder/) darüber hinaus gibt, lohnt sich ein genauer Blick.

## Wie wird das Elterngeld bei Selbstständigen berechnet?

Bei Selbstständigen zählt der Gewinn, nicht der Umsatz. Das bringen viele durcheinander. Für die Elterngeldstelle ist nur das interessant, was am Ende übrig bleibt: deine Betriebseinnahmen minus deine Betriebsausgaben. Dieser Gewinn wird durch zwölf geteilt, um ein monatliches Einkommen zu ermitteln, von dem pauschal Steuern und Abgaben abgezogen werden.

Anders als bei Angestellten, wo die zwölf Monate vor der Geburt zählen, ist bei Selbstständigen das letzte abgeschlossene Steuerjahr die Grundlage. Das hat einen praktischen Grund: Nur für ein abgeschlossenes Jahr gibt es einen sauberen Steuerbescheid, aus dem sich der Gewinn eindeutig ablesen lässt. Wie das grundsätzlich funktioniert, wenn [beide Eltern selbstständig](https://smartkidsinvest.de/?p=1727) sind, ist dabei ein Thema für sich.

### Was sind Mischeinkünfte?

Mischeinkünfte hast du, wenn du sowohl aus einem Angestelltenjob als auch aus einer selbstständigen Tätigkeit Einkünfte hattest. Sobald Mischeinkünfte vorliegen, giltst du für das Elterngeld insgesamt als selbstständig. Dann wird der komplette Bemessungszeitraum nach den Regeln für Selbstständige gebildet, also das Jahr statt der zwölf Monate. Das gilt sogar für deinen Arbeitslohn aus dem Angestelltenjob.

Als selbstständig giltst du übrigens schon dann, wenn du in den letzten zwölf Monaten vor dem Geburtsmonat oder im Kalenderjahr davor Einkommen aus selbstständiger Tätigkeit hattest. Auch ein freiberuflicher Nebenberuf oder eine Photovoltaikanlage mit Einnahmen zählen dazu.

### Nachweis gegenüber der Elterngeldstelle

Damit die Elterngeldstelle dich als selbstständig einstuft, musst du das natürlich belegen. Je nach deiner Situation kommen dabei verschiedene Dokumente infrage. In der Praxis werden diese Nachweise akzeptiert:

- die Gewerbeanmeldung oder eine Unternehmerbescheinigung vom Finanzamt

- der Einkommensteuerbescheid des maßgeblichen Steuerjahres

- eine Einnahmen-Überschuss-Rechnung, falls der Bescheid noch nicht vorliegt

- ersatzweise die vom Finanzamt festgesetzten Vorauszahlungen

Liegt der endgültige Steuerbescheid noch nicht vor, zahlt die Elterngeldstelle bei Selbstständigen zunächst vorläufig und rechnet später final ab. Das ist völlig normal und kein Grund zur Sorge.

## Wie funktioniert die Verschiebung des Bemessungszeitraums beim zweiten Kind?

Die Verschiebung funktioniert über sogenannte Verschiebetatbestände. Wenn in deinem letzten abgeschlossenen Steuerjahr Monate mit Elterngeldbezug fürs erste Kind, mit Mutterschutz oder mit einer schwangerschaftsbedingten Erkrankung lagen, kannst du dieses Jahr überspringen und auf das Jahr davor zurückgreifen. War auch dieses Jahr wieder von solchen Zeiten geprägt, geht es noch ein Jahr weiter zurück.

So arbeitest du dich Schritt für Schritt bis in das Jahr vor deiner ersten Schwangerschaft zurück, also in die Zeit, in der du noch voll gearbeitet und ordentlich verdient hast. Genau dieses einkommensstarke Jahr wird dann zur Grundlage für dein Elterngeld beim zweiten Kind.

### Welche Rolle spielt die 14-Monats-Grenze?

Nur Elterngeldmonate, die in die ersten 14 Lebensmonate deines älteren Kindes fallen, zählen als Ausklammerungsgrund. Monate mit Elterngeldbezug danach werden nicht mehr übersprungen. Deshalb ist der zeitliche Abstand zwischen deinen Kindern so entscheidend, dazu gleich mehr.

### Den Antrag nicht vergessen

Hier ein Punkt, den ich dir wirklich ans Herz lege: Die Verschiebung passiert nicht automatisch. Du musst sie ausdrücklich beantragen, in der Regel direkt im Elterngeldantrag. Vergisst du das, bleibt es beim letzten abgeschlossenen Steuerjahr, und der ganze Vorteil verpufft. Wenn du dir unsicher bist, ob du hier alles richtig ausfüllst, meld dich gerne bei mir, dann gehen wir das gemeinsam durch. Meistens ist es einfacher, als es auf den ersten Blick aussieht.

## Wie wirkt sich ein Nebengewerbe in der Elternzeit auf das Elterngeld aus?

Ein Nebengewerbe in der Elternzeit hat zwei Seiten, und beide solltest du kennen. Auf der einen Seite öffnet es dir die Tür zum günstigeren Jahres-System für dein zweites Kind. Auf der anderen Seite werden die Einnahmen aus dieser Tätigkeit im laufenden Bezugszeitraum auf dein aktuelles Elterngeld angerechnet und kürzen es entsprechend.

Entscheidend für die Einstufung als selbstständig ist die 35-Euro-Grenze. Liegt dein durchschnittlicher Gewinn in den Prüfzeiträumen unter 35 Euro monatlich, kannst du beantragen, dass diese Einkünfte gar nicht berücksichtigt werden. Dann giltst du wieder als Angestellte, und die Jahresregel greift nicht. Willst du den Vorteil bewusst nutzen, muss dein Gewinn also über dieser Grenze liegen, oder du stellst keinen Antrag auf Nichtberücksichtigung.

### Reicht eine einzige Rechnung wirklich aus?

Diese Frage höre ich oft. Es kommt nicht auf die Anzahl der Rechnungen oder Tage an, sondern auf den Gewinn. Maßgeblich ist der Durchschnitt über den gesamten Prüfzeitraum. Eine einzelne Rechnung kann reichen, wenn sie den Durchschnitt über die 35 Euro monatlich hebt und du sonst keine weiteren Einnahmen hast. Eine winzige Rechnung unter der Grenze reicht dagegen nicht.

Dabei gilt: Es sollte immer eine echte, tatsächlich ausgeübte Tätigkeit dahinterstehen. Eine reine Scheinanmeldung ohne wirkliche Geschäftstätigkeit ist heikel und kann als Gestaltungsmissbrauch bewertet werden. Wer tatsächlich etwas verkauft oder eine Dienstleistung erbringt, ist hier auf der sicheren Seite.

### Kurzfristige Kürzung gegen langfristigen Vorteil

Rechne es dir ehrlich durch: Die Einnahmen jetzt kürzen dein laufendes Elterngeld ein Stück. Dafür kann der Bemessungszeitraum beim zweiten Kind deutlich höher ausfallen. In vielen Familien überwiegt der langfristige Vorteil klar, aber das hängt von deinen konkreten Zahlen ab. Wer den Elterngeldvorteil gleich fürs Kind nutzen möchte, überlegt oft, [wie viel Geld man pro Monat für Kinder sparen](https://smartkidsinvest.de/wie-viel-geld-sollte-man-pro-monat-fuer-kinder-sparen/) sollte.

## Wie holst du mit dem Trick das meiste Elterngeld raus?

Am meisten holst du raus, wenn du drei Dinge zusammenbringst: einen klugen Geburtenabstand, ein durchgerechnetes Einkommensjahr und die richtige Kombination der Elterngeldarten. Fangen wir beim Timing an, denn das ist der Hebel mit der größten Wirkung.

Je kürzer der Abstand zwischen deinen Kindern, desto besser fürs Elterngeld. Kommt das zweite Kind spätestens im 14. Lebensmonat des ersten, fallen möglichst viele Elterngeldmonate in den ausklammerungsfähigen Bereich. Dadurch reicht dein Bemessungszeitraum weiter in die einkommensstarke Zeit vor der ersten Schwangerschaft zurück. Das Ergebnis: Dein Elterngeld beim zweiten Kind kann ähnlich hoch oder sogar höher ausfallen als beim ersten.

### Einkommensjahre vorher durchrechnen

Bevor du irgendetwas planst, schau dir die möglichen Steuerjahre an. Der Trick lohnt sich nur, wenn das verschobene Jahr einen höheren Gewinn zeigt als die einkommensschwachen Elternzeitmonate. Manchmal gibt es sogar mehrere Jahre zur Auswahl, und die Elterngeldstelle nimmt im Rahmen einer Günstigerprüfung das für dich beste. Es lohnt sich also, hier genau hinzuschauen. Wer parallel schon das [Geld auf Kinder anlegen und die Steuer clever nutzen](https://smartkidsinvest.de/geld-auf-kinder-anlegen-steuer/) will, kann diese Planung gleich mitdenken.

Wenn du dazu Fragen hast oder unsicher bist, welches Jahr für dich das beste ist, melde dich gern bei mir für eine kostenlose und unverbindliche Beratung. Viele Eltern gehen danach mit einem richtig guten Gefühl in dieses neue Kapitel, weil sie endlich wissen, woran sie sind.

### Geschwisterbonus und die Kombination der Elterngeldarten

Obendrauf gibt es oft noch den Geschwisterbonus, einen Zuschlag, wenn ein weiteres kleines Kind im Haushalt lebt. Ob der [Elterngeld-Geschwisterbonus für beide Eltern](https://smartkidsinvest.de/elterngeld-geschwisterbonus-fuer-beide-eltern/) gilt, ist dabei eine häufige Frage. In Kombination mit dem verschobenen Bemessungszeitraum kann sich das spürbar summieren. Gerade bei mehreren Kindern lohnt auch ein Blick darauf, wie viel [Kindergeld für 2 oder 3 Kinder](https://smartkidsinvest.de/kindergeld-fuer-2-oder-3-kinder/) zusammenkommt.

Wenn du gleichzeitig noch ElterngeldPlus für Kind 1 beziehst und Basiselterngeld für Kind 2 beantragst, kommt es zu einer Anrechnung, und dein Elterngeld fürs zweite Kind wird reduziert. In solchen Fällen kann es sinnvoll sein, den ElterngeldPlus-Bezug fürs erste Kind auslaufen zu lassen oder den Start fürs zweite Kind zu verschieben, damit sich die Leistungen nicht überschneiden. Das ist ein Feintuning, das sich am besten im Einzelfall mit der Elterngeldstelle abstimmen lässt.

## Welche Risiken und Grenzen solltest du kennen?

So gut der Trick funktionieren kann, so ehrlich möchte ich mit dir über die Kehrseite sein. Die Einstufung als selbstständig ist ein zweischneidiges Schwert. Das Bundessozialgericht hat in mehreren Urteilen bestätigt, dass bei Mischeinkünften zwingend das Jahres-System gilt, auch dann, wenn es im Einzelfall zu einem niedrigeren Elterngeld führt. Eine Rückkehr zum 12-Monats-Zeitraum ist nicht möglich, selbst wenn der für dich günstiger wäre.

Das heißt: Wenn dein maßgebliches Steuerjahr einen niedrigeren Gewinn zeigt als deine zwölf Monate vor der Geburt, wird aus dem vermeintlichen Vorteil ein Nachteil. Deshalb ist das Durchrechnen vorher so entscheidend und kein netter Zusatz.

### Grenze zum Scheingeschäft

Eine reine Formalgründung ohne echte Tätigkeit ist riskant. Die Elterngeldstelle erwartet eine reale, steuerlich erfasste Selbstständigkeit, aus der echte Einkünfte entstehen. Eine bloße Scheinanmeldung, nur um den Bemessungszeitraum zu verschieben, kann als Gestaltungsmissbrauch gewertet werden.

### Folgen für Krankenversicherung und Steuern

Eine Selbstständigkeit bringt auch außerhalb des Elterngeldes Folgen mit sich, die du im Blick behalten solltest.

- Deine beitragsfreie Familienversicherung kann enden, wenn deine Einnahmen bestimmte Grenzen überschreiten.

- Gewinne aus der Selbstständigkeit musst du versteuern, unabhängig davon, ob du gleichzeitig Elterngeld beziehst.

- Ein Gewerbe erfordert eine Gewerbeanmeldung, eine freiberufliche Tätigkeit die steuerliche Erfassung beim Finanzamt.

- Deine Krankenkasse solltest du über die neue Tätigkeit informieren, damit sie die Einstufung prüfen kann.

Elterngeld selbst zählt dabei nicht als Einkommen für die Krankenversicherung, andere Einnahmen aus deiner Tätigkeit aber schon. Ein kurzfristiger Elterngeldvorteil kann durch höhere Beiträge oder Steuern teilweise wieder aufgezehrt werden. Das muss nicht so sein, aber du solltest es einplanen.

### Einkommensgrenze und mögliche Gesetzesänderungen

Ein letzter Punkt, den du kennen solltest: Es gibt eine Einkommensgrenze für den Elterngeldanspruch. Nach aktuellem Stand entfällt der Anspruch, wenn das zu versteuernde Einkommen im Jahr vor der Geburt bei mehr als 175.000 Euro liegt, das gilt für Paare wie für Alleinerziehende. Für sehr hohe Einkommen kann der Trick damit ins Leere laufen, weil gar kein Anspruch mehr besteht. Wer sein Budget insgesamt plant, sollte auch wissen, [wie viel Geld man monatlich für ein Kind](https://smartkidsinvest.de/wie-viel-geld-braucht-man-monatlich-fuer-ein-kind/) braucht.

Ob der Gesetzgeber die Verschiebungsregeln irgendwann anpasst, lässt sich heute nicht sagen. Bis dahin bleibt die aktuelle Rechtslage gültig und im Rahmen des Gesetzes nutzbar. Mein Rat: Behalte die Entwicklungen im Blick und lass dich vor einer so weitreichenden Entscheidung in Ruhe beraten. Wer will, kann sich jederzeit kostenlos und unverbindlich bei mir melden, wir schauen dann gemeinsam, was für deine Familie das Beste ist.

## FAQ

### Wie wird das Elterngeld bei Selbstständigen berechnet?

Maßgeblich ist der Gewinn, also deine Betriebseinnahmen minus Betriebsausgaben, nicht der Umsatz. Grundlage ist das letzte abgeschlossene Steuerjahr vor der Geburt. Der Jahresgewinn wird durch zwölf geteilt, davon zieht die Elterngeldstelle pauschal Steuern und Abgaben ab.

### Wie holst du das meiste Elterngeld raus?

Bring einen kurzen Geburtenabstand, ein durchgerechnetes Einkommensjahr und die richtige Kombination der Elterngeldarten zusammen. Kommt das zweite Kind spätestens im 14. Lebensmonat des ersten, kannst du den Bemessungszeitraum bis in deine einkommensstarke Zeit vor der ersten Schwangerschaft zurückschieben. Den Geschwisterbonus nimmst du oft obendrauf mit.

### Funktioniert der Kleingewerbe-Elterngeld-Trick wirklich?

Ja, sofern eine echte, steuerlich erfasste Tätigkeit dahintersteht. Nimmst du in der Elternzeit eine kleine Selbstständigkeit auf, giltst du beim zweiten Kind als selbstständig und kommst ins günstigere Jahres-System mit Verschiebung. Eine reine Scheinanmeldung ohne echte Geschäftstätigkeit kann dagegen als Gestaltungsmissbrauch gewertet werden.

### Wie wirkt sich ein Nebengewerbe auf das Elterngeld aus?

Es hat zwei Seiten. Die Einnahmen im laufenden Bezugszeitraum werden auf dein aktuelles Elterngeld angerechnet und kürzen es. Gleichzeitig öffnet dir das Nebengewerbe die Tür zum günstigeren Jahres-System fürs zweite Kind. Entscheidend ist die 35-Euro-Grenze: Liegt dein Durchschnittsgewinn darunter, kannst du beantragen, dass die Einkünfte unberücksichtigt bleiben.

### Muss ich die Verschiebung des Bemessungszeitraums beantragen?

Ja, die Verschiebung passiert nicht automatisch. Du musst sie ausdrücklich beantragen, in der Regel direkt im Elterngeldantrag. Vergisst du das, bleibt es beim letzten abgeschlossenen Steuerjahr, und der ganze Vorteil verpufft.

### Ab welchem Einkommen entfällt der Elterngeldanspruch?

Nach aktuellem Stand entfällt der Anspruch, wenn das zu versteuernde Einkommen im Jahr vor der Geburt bei mehr als 175.000 Euro liegt. Das gilt für Paare wie für Alleinerziehende. Bei sehr hohen Einkommen kann der Trick deshalb ins Leere laufen.
