# Mehrlingszuschlag für beide Eltern: So geht&#8217;s

> Quelle: https://smartkidsinvest.de/elterngeld-mehrlingszuschlag-fuer-beide-eltern/ · Aktualisiert: 2026-08-25

Zwillinge sind unterwegs, und mitten in all der Vorfreude taucht diese ganz praktische Frage auf: Bekommen eigentlich beide Elternteile den Mehrlingszuschlag, oder muss man ihn sich irgendwie teilen? Ich kann dich direkt beruhigen, denn die Antwort ist erfreulich klar und für euch als Familie wirklich gut. Lass uns das gemeinsam durchgehen, damit du am Ende genau weißt, worauf ihr euch verlassen könnt.

## Bekommen beide Eltern den Mehrlingszuschlag gleichzeitig?

Ja, beide Elternteile können den Mehrlingszuschlag gleichzeitig bekommen, sogar in denselben Lebensmonaten eurer Kinder. Der Zuschlag muss nicht aufgeteilt werden, sondern steht jedem von euch in voller Höhe zu, sofern beide selbst Anspruch auf Elterngeld haben.

Der Grund liegt in der Systematik des Gesetzes. Elterngeld ist immer ein individueller Anspruch jeder berechtigten Person. Der Mehrlingszuschlag erhöht genau diesen individuellen Anspruch, keinen gemeinsamen Familientopf. Wenn also beide Elternteile in einem bestimmten Lebensmonat Elterngeld beziehen, wird bei beiden der Betrag durch den Zuschlag angehoben.

### Welche Voraussetzungen müsst ihr erfüllen?

Damit der Zuschlag bei jedem von euch ankommt, muss jeder Elternteil die allgemeinen Elterngeldvoraussetzungen erfüllen. Das ist kein Hexenwerk, es geht schlicht darum, dass ihr wirklich für eure Kinder da seid.

Jeder Elternteil muss folgende Punkte erfüllen, um Elterngeld inklusive Mehrlingszuschlag zu erhalten:

- Ihr betreut und erzieht eure Kinder selbst.

- Ihr lebt mit den Kindern in einem gemeinsamen Haushalt.

- Ihr arbeitet nicht oder höchstens 32 Stunden pro Woche.

- Ihr bezieht in dem jeweiligen Lebensmonat selbst Elterngeld.

Sind diese Bedingungen bei beiden erfüllt, erhält auch jeder von euch den vollen Zuschlag. Eine Beschränkung auf nur einen Elternteil gibt es im Gesetz nicht.

### Warum gibt es trotzdem nur einmal Elterngeldmonate?

Hier lohnt sich eine Unterscheidung, damit du nichts durcheinanderbringst. Bei Zwillingen oder Mehrlingen wird die Zahl der Elterngeldmonate nicht mit der Anzahl der Kinder multipliziert. Ihr bekommt also nicht für jedes Kind einen eigenen Anspruch von 14 Monaten, sondern einen gemeinsamen Anspruch pro Geburt.

Das Elterngeld gleicht den Verdienstausfall in der Betreuungszeit aus, und dieser Ausfall vervielfacht sich nicht einfach durch mehrere gleichzeitig geborene Kinder. Deshalb bleibt es bei einmal Elterngeldmonaten, während die zusätzliche Belastung durch die Mehrlinge über den Zuschlag ausgeglichen wird. Der Mehrlingszuschlag ist der Ausgleich für die doppelte Betreuungsarbeit, nicht für die Anzahl der Monate.

## Was ist der Mehrlingszuschlag?

Der Mehrlingszuschlag ist ein pauschaler Aufschlag auf das Elterngeld, der bei Mehrlingsgeburten für jedes zweite und jedes weitere Kind gewährt wird. Er ist im Gesetz festgeschrieben und kommt einfach oben auf dein individuell berechnetes Elterngeld drauf, ganz unabhängig davon, wie hoch dein Einkommen vor der Geburt war.

Beim Basiselterngeld beträgt der Zuschlag 300 Euro pro weiterem Kind, beim ElterngeldPlus die Hälfte, also 150 Euro pro weiterem Kind. Diese Halbierung passt zur Grundlogik des ElterngeldPlus, das ohnehin halb so hoch, dafür aber doppelt so lange ausgezahlt wird. Da sich der Zuschlag für jedes weitere Kind addiert, steigt er linear mit der Zahl der Mehrlinge.

BasiselterngeldElterngeldPlusZwillinge300 Euro150 EuroDrillinge600 Euro300 EuroVierlinge900 Euro450 Euro

Diese Beträge gelten pro Lebensmonat, in dem du Elterngeld beziehst. Und weil der Zuschlag am individuellen Anspruch hängt, erhält ihn jeder Elternteil, der in dem Monat Elterngeld bekommt. Bei Zwillingen und gleichzeitigem Bezug fließen also insgesamt 600 Euro pro Monat zusätzlich ins Familienbudget, aufgeteilt auf zwei getrennte Ansprüche.

## Warum dürfen Mehrlingseltern gleichzeitig Basiselterngeld beziehen?

Weil ihr als Mehrlingseltern ausdrücklich von einer neueren Beschränkung ausgenommen seid. Seit dem 1. April 2024 gilt, dass Eltern von Einlingsgeburten nur noch für höchstens einen Lebensmonat gleichzeitig Basiselterngeld beziehen können, und das auch nur innerhalb der ersten zwölf Lebensmonate des Kindes.

Für Zwillinge und Mehrlinge gilt diese Einschränkung bewusst nicht. Die Bundesregierung hat Eltern von Mehrlingen von der Neuregelung ausgenommen, genau wie Eltern von Frühchen oder von Kindern mit Behinderung. Ihr könnt also weiterhin nach Bedarf und auch für mehrere Monate gleichzeitig Basiselterngeld beziehen. Welche weiteren Neuerungen auf euch zukommen, zeigt der Überblick zum [Elterngeld ab 2027](https://smartkidsinvest.de/elterngeld-ab-2027-was-aendert-sich/).

### Was bedeutet das für euch in der Praxis?

Ganz praktisch heißt das: Ihr dürft beide zu Hause bleiben und gemeinsam mehrere Monate Basiselterngeld beantragen. Gerade in den ersten Wochen mit zwei oder mehr Babys, wenn jede helfende Hand zählt, ist das ein enormer Vorteil.

Und in genau diesen Monaten, in denen beide von euch Basiselterngeld beziehen, erhält auch jeder von euch den Mehrlingszuschlag. Die Ausnahmeregelung und der individuelle Zuschlag greifen also perfekt ineinander und sorgen dafür, dass eure Familie in dieser intensiven Phase spürbar besser gestellt ist als eine Familie mit einem einzelnen Kind.

## Wie viel Elterngeld bekommt ihr mit dem Mehrlingszuschlag?

Am besten wird das an einem Beispiel greifbar. Nehmen wir an, ein Elternteil hatte vor der Geburt ein Nettoeinkommen von 2.000 Euro und verzichtet nach der Geburt vollständig aufs Arbeiten. Das Basiselterngeld beträgt in der Regel 65 Prozent des wegfallenden Nettoeinkommens, also hier 1.300 Euro pro Monat.

Bei Zwillingen kommt der Mehrlingszuschlag von 300 Euro obendrauf, sodass dieser Elternteil auf 1.600 Euro pro Lebensmonat kommt. Wenn beide Eltern die gleiche Ausgangslage haben und beide gleichzeitig Basiselterngeld beziehen, erhält jeder 1.600 Euro, familienweit also 3.200 Euro pro Monat. Wie sich die Beträge bei anderen Einkommen entwickeln, siehst du etwa am Rechenbeispiel für [Elterngeld bei 2.500 Euro netto](https://smartkidsinvest.de/wie-viel-elterngeld-erhalte-ich-bei-2500-euro-netto/).

### Wie wirken sich Mindest- und Höchstbetrag aus?

Der Mehrlingszuschlag hebt bei Zwillingen auch die Grenzen an, in denen sich das Elterngeld bewegt. Das ist besonders wertvoll, wenn ein Elternteil wenig oder gar kein Einkommen vor der Geburt hatte.

- Beim Basiselterngeld steigt der Mindestbetrag bei Zwillingen von 300 auf 600 Euro, der Höchstbetrag von 1.800 auf 2.100 Euro.

- Beim ElterngeldPlus klettert der Mindestbetrag von 150 auf 300 Euro, der Höchstbetrag von 900 auf 1.050 Euro.

Selbst wenn also gar kein Einkommen wegfällt, bekommt ihr bei Zwillingen mindestens 600 Euro Basiselterngeld pro Monat und Elternteil. Diesen Grundstock könnt ihr übrigens klug nutzen, wenn ihr überlegt, [wie viel Geld man pro Monat für Kinder sparen](https://smartkidsinvest.de/wie-viel-geld-sollte-man-pro-monat-fuer-kinder-sparen/) sollte. Der Zuschlag wirkt hier wie ein solides Fundament nach unten.

### Wie sieht es bei ElterngeldPlus und Teilzeit aus?

Stellen wir uns vor, beide Elternteile arbeiten nach einer ersten Betreuungsphase in Teilzeit und wählen ElterngeldPlus. Bei einem theoretischen Basiselterngeld von 1.300 Euro liegt das ElterngeldPlus bei der Hälfte, also 650 Euro. Dazu kommt der halbierte Mehrlingszuschlag von 150 Euro, macht 800 Euro pro Monat und Elternteil.

Beziehen beide gleichzeitig ElterngeldPlus, sind das familienweit 1.600 Euro pro Monat, ergänzt durch euer jeweiliges Teilzeiteinkommen. Der Vorteil dabei: Diese Beträge fließen über einen deutlich längeren Zeitraum. Wenn dir das gerade wie ein Zahlenknäuel vorkommt, ist das völlig normal. Melde dich einfach bei mir, dann rechnen wir eure konkrete Situation gemeinsam durch. Meistens ist es einfacher, als es auf den ersten Blick wirkt.

## Lässt sich der Mehrlingszuschlag mit dem Geschwisterbonus kombinieren?

Ja, beide Zuschläge lassen sich kombinieren. Das Gesetz sagt ausdrücklich, dass der Mehrlingszuschlag auch dann gilt, wenn zusätzlich ein Geschwisterbonus gezahlt wird. Für Familien, in denen neben den Mehrlingen noch weitere kleine Kinder leben, ist das eine richtig gute Nachricht.

Der Geschwisterbonus erhöht das Elterngeld um 10 Prozent, mindestens aber um 75 Euro beim Basiselterngeld beziehungsweise 37,50 Euro beim ElterngeldPlus. Er ist eine prozentuale Aufwertung, während der Mehrlingszuschlag als fester Pauschalbetrag draufkommt. Ob der [Geschwisterbonus für beide Eltern](https://smartkidsinvest.de/elterngeld-geschwisterbonus-fuer-beide-eltern/) gilt, ist dabei eine eigene Frage, die sich lohnt genauer anzuschauen. Beide Zuschläge zusammen können euer Elterngeld also spürbar anheben.

### Wann steht euch der Geschwisterbonus zu?

Der Geschwisterbonus hängt daran, wie viele kleine Kinder in eurem Haushalt leben. Bei reinen Zwillingen ohne ältere Geschwister greift er nicht, wohl aber, wenn ihr bereits andere junge Kinder habt.

In diesen Fällen habt ihr Anspruch auf den Geschwisterbonus:

- Zwei Kinder unter drei Jahren leben in eurem Haushalt.

- Drei oder mehr Kinder unter sechs Jahren leben bei euch.

- Mindestens ein Kind mit Behinderung unter 14 Jahren gehört zum Haushalt.

Sind diese Voraussetzungen erfüllt, wirken die prozentuale Erhöhung durch den Geschwisterbonus und der pauschale Mehrlingszuschlag gemeinsam auf euer Elterngeld. Neben diesen Zuschlägen lohnt es sich auch, einen Blick darauf zu werfen, [welche staatliche Förderung es für Kinder](https://smartkidsinvest.de/welche-staatliche-foerderung-gibt-es-fuer-kinder/) sonst noch gibt. Und weil beide Zuschläge am individuellen Anspruch hängen, profitiert jeder Elternteil davon, der in dem Monat Elterngeld bezieht.

### Was passiert bei Wohngeld, BAföG und Kita-Beiträgen?

Bei vielen Sozialleistungen wird das Elterngeld als Einkommen behandelt, allerdings nicht komplett. Angerechnet wird nur der Teil, der über dem Elterngeld-Mindestbetrag liegt. Der Mindestbetrag selbst bleibt geschützt.

Für euch als Mehrlingseltern ist das ein Vorteil, denn bei Zwillingen ist dieser geschützte Mindestbetrag doppelt so hoch, bei Drillingen dreifach. Ihr behaltet also einen größeren Teil eures Elterngeldes unangetastet als eine Einlingsfamilie. Trotzdem kann der darüber hinausgehende Teil Wohngeld, BAföG oder einkommensabhängige Kita-Beiträge beeinflussen, weshalb sich hier ein Blick auf eure konkrete Situation lohnt.

## Worauf solltet ihr bei Antrag und Planung achten?

Elterngeld gibt es nur auf Antrag, und für jede berechtigte Person läuft der eigene Anspruch. Damit beide von euch den Mehrlingszuschlag bekommen, muss also auch jeder von euch seinen Teil des Antrags ausfüllen. Kennzeichnet die Mehrlingsgeburt im Antrag deutlich und legt die Geburtsurkunden aller Kinder bei, denn nur so kann die Elterngeldstelle den Zuschlag pro weiterem Kind berechnen.

Einen separaten Antrag pro Kind braucht ihr nicht. Es gibt einen Elterngeldanspruch pro Geburt, der sich durch den Zuschlag erhöht. Stellt den Antrag lieber früh, damit keine Lebensmonate verloren gehen, denn die laufen unabhängig vom Antragszeitpunkt weiter.

### Wie plant ihr Arbeitszeit und Mutterschutz richtig?

Der zweite Elternteil sollte seine Arbeitszeit im Blick behalten. Wer Elterngeld beziehen möchte, darf höchstens 32 Stunden pro Woche arbeiten. Reduziert ein Elternteil etwa von 40 auf 30 Stunden, erfüllt er die Voraussetzung und eröffnet sich damit den Elterngeldanspruch, der bei Mehrlingen zusätzlich durch den Zuschlag verstärkt wird.

Bei der Mutterschutzfrist gibt es eine Besonderheit für Mehrlingsmütter. Nach der Geburt wird sie automatisch um vier Wochen verlängert, sodass sie insgesamt zwölf Wochen dauert. Diese Zeit zählt als Elterngeldmonate der Mutter, weshalb es sich lohnt, die weitere Aufteilung der Monate frühzeitig darauf abzustimmen. Wie sich in dieser Zeit das [Mutterschaftsgeld bei 2.000 Euro netto](https://smartkidsinvest.de/wie-viel-mutterschaftsgeld-erhalte-ich-bei-2000-euro-netto/) berechnet, kann euch bei der Gesamtplanung helfen.

### Welche Hilfsmittel erleichtern die Planung?

Das Familienportal bietet einen Elterngeldrechner mit Planer, der Zuschläge wie Mehrlingszuschlag und Geschwisterbonus direkt einbezieht. Damit könnt ihr verschiedene Szenarien durchspielen, etwa wie ihr die Monate zwischen euch aufteilt oder wann ihr Basiselterngeld und ElterngeldPlus kombiniert. So bekommt ihr auch ein Gefühl dafür, [wie viel Geld man monatlich für ein Kind](https://smartkidsinvest.de/wie-viel-geld-braucht-man-monatlich-fuer-ein-kind/) tatsächlich einplanen sollte.

Wenn ihr zusätzlich den Partnerschaftsbonus nutzen wollt, achtet auf das Timing. Beide Eltern müssen in den Bonusmonaten durchschnittlich zwischen 24 und 32 Stunden pro Woche arbeiten, sonst muss der Bonus für beide zurückgezahlt werden. Sprecht solche Teilzeitphasen also frühzeitig mit euren Arbeitgebern ab.

Das alles klingt nach vielen Stellschrauben, und das ist es auch. Aber ihr müsst das nicht allein wuppen. Wer schon jetzt an die Zukunft der Kinder denkt, kann etwa prüfen, ob ein [Kinderdepot sinnvoll](https://smartkidsinvest.de/ist-ein-kinderdepot-sinnvoll/) ist, um früh Vermögen aufzubauen. Wenn du dir Unterstützung bei der Planung wünschst, melde dich gern für eine kostenlose und unverbindliche Beratung bei mir. Wir schauen uns eure Situation in Ruhe an und finden gemeinsam den Weg, der für eure Familie am besten passt. Viele Eltern gehen danach mit einem richtig guten Gefühl in dieses neue Kapitel.

## FAQ

### Können beide Elternteile ElterngeldPlus erhalten?

Ja, beide Elternteile können ElterngeldPlus beziehen, weil der Anspruch für jede berechtigte Person einzeln läuft. Bei Mehrlingen bekommt zudem jeder von euch den halbierten Mehrlingszuschlag von 150 Euro pro weiterem Kind.

### Wird Elterngeld mit Zuschlägen berechnet?

Ja, Zuschläge wie der Mehrlingszuschlag und der Geschwisterbonus kommen auf dein individuell berechnetes Elterngeld obendrauf. Der Mehrlingszuschlag ist ein fester Pauschalbetrag, der Geschwisterbonus erhöht das Elterngeld um 10 Prozent, mindestens um 75 Euro beim Basiselterngeld.

### Hat man bei Zwillingen die doppelte Elternzeit?

Nein, die Elterngeldmonate verdoppeln sich bei Zwillingen nicht. Es gibt einen gemeinsamen Anspruch pro Geburt, während die zusätzliche Betreuungsarbeit über den Mehrlingszuschlag ausgeglichen wird.

### Was ist der Mehrlingszuschlag?

Der Mehrlingszuschlag ist ein pauschaler Aufschlag auf das Elterngeld für jedes zweite und jedes weitere Kind einer Mehrlingsgeburt. Er beträgt 300 Euro beim Basiselterngeld und 150 Euro beim ElterngeldPlus, jeweils pro weiterem Kind und Monat.

### Steht der Mehrlingszuschlag jedem Elternteil zu?

Ja, jeder Elternteil, der in einem Lebensmonat selbst Elterngeld bezieht und die allgemeinen Voraussetzungen erfüllt, erhält den vollen Mehrlingszuschlag. Bei Zwillingen und gleichzeitigem Bezug fließen so insgesamt 600 Euro pro Monat zusätzlich.
