# Kosten vom Altersvorsorgedepot: Das musst du wissen

> Quelle: https://smartkidsinvest.de/altersvorsorgedepot-kosten/ · Aktualisiert: 2026-08-16

Ein Partner arbeitet Vollzeit, der andere kümmert sich um die Kinder, und trotzdem bekommt auch dieser Partner Geld vom Staat für die eigene Altersvorsorge. Genau das macht die sogenannte mittelbare Förderung möglich, ein Mechanismus, der beim geplanten Altersvorsorgedepot ab 2027 eine wichtige Rolle für Ehepaare spielt. Wer als Familie vorausschauend plant, kann damit zwei geförderte Vorsorgetöpfe aufbauen, obwohl nur einer von beiden im klassischen Sinne förderberechtigt ist.

Alles rund um das [Altersvorsorgedepot](https://smartkidsinvest.de/altersvorsorgedepot/) befindet sich noch im Reformprozess. Die hier genannten Zahlen und Regeln beruhen auf dem aktuellen Gesetzentwurf beziehungsweise auf dem Stand der Fachquellen und können sich bis zur endgültigen Fassung noch ändern. Die Systematik jetzt zu verstehen lohnt sich trotzdem, damit ihr zum Start gut vorbereitet seid.

## Was ist das Altersvorsorgedepot und was hat es mit deinem Ehepartner zu tun?

Das Altersvorsorgedepot ist ein neuer, staatlich geförderter Altersvorsorgevertrag, bei dem Kapitalmarktanlagen im Mittelpunkt stehen. Statt klassischer Garantieprodukte investierst du hier in Fonds und ETFs, dein Anbieter legt das Geld an und der Staat fördert deine Einzahlungen. Das Bundesfinanzministerium beschreibt es als Vertrag, bei dem bewusst auf Garantien verzichtet wird, um chancen- und renditeorientierte Anlageformen zu ermöglichen.

Der große Unterschied zur bisherigen Riester-Rente liegt in der Kapitalmarktorientierung. Während viele Riester-Produkte mit umfangreichen Garantien und teils hohen Kosten daherkamen, setzt das Altersvorsorgedepot auf eine breit gestreute, kostengünstige Anlage. Die Verbraucherzentrale bezeichnet es als Herzstück der Reform, ein staatlich organisiertes Standardprodukt, das ab Januar 2027 eine standardisierte Anlage in einen Aktien- und einen Rentenfonds ermöglichen soll.

Riester galt vielen als zu kompliziert, zu teuer und zu stark auf Angestellte und Beamte zugeschnitten. Das neue System soll transparenter werden, sich an der tatsächlichen Sparleistung orientieren und die Renditechancen erhöhen. Finanztip bezeichnet das Altersvorsorgedepot deshalb als Weiterentwicklung der Riester-Rente, mit der künftig [ETF-Sparen vom Staat gefördert](https://smartkidsinvest.de/kann-ich-mit-etfs-fuer-mein-kind-steuerfrei-sparen/) werden soll.

Für Ehepaare bleibt dabei ein zentraler Mechanismus aus dem Riester-System erhalten: Ein Partner ohne eigene Förderberechtigung kann trotzdem Zulagen bekommen, nämlich über den anderen. Diese mittelbare Förderung macht das Altersvorsorgedepot gerade für Familien mit unterschiedlicher Erwerbsbiografie interessant. Die Reform basiert allerdings noch auf einem Gesetzentwurf, und Detailregelungen können sich verschieben.

## Wer ist berechtigt für das Altersvorsorgedepot?

Um die mittelbare Förderung zu verstehen, hilft ein Blick darauf, wer überhaupt direkt gefördert wird. Das Gesetz unterscheidet zwischen unmittelbar und mittelbar Förderberechtigten. Unmittelbar förderberechtigt sind im bisherigen System vor allem rentenversicherungspflichtige Angestellte, Beamte, Richter, Soldaten sowie Menschen im freiwilligen Wehrdienst oder Bundesfreiwilligendienst.

Dazu kommen weitere Gruppen, etwa Bezieher von Arbeitslosen- oder Krankengeld, vollständig erwerbsgeminderte Personen sowie pflichtversicherte Pflegepersonen. Auch Erziehende sind ein wichtiger Fall: Wer ein Kind bis zur Vollendung des dritten Lebensjahres erzieht, ist für das gesamte Jahr unmittelbar förderberechtigt, weil in der gesetzlichen Rentenversicherung Kindererziehungszeiten gutgeschrieben werden.

Neu ab 2027 soll sich dieser Kreis deutlich erweitern. Finanztip berichtet, dass künftig auch Selbstständige und Mitglieder berufsständischer Versorgungswerke unmittelbar förderberechtigt sein sollen, ebenso Mini- und Midijobber sowie Studierende mit Nebenjob, sofern sie in die Rentenkasse einzahlen. Genau diese Gruppen blieben bei Riester oft außen vor.

Auf der anderen Seite stehen die nicht unmittelbar Förderberechtigten: Selbstständige ohne Rentenversicherungspflicht, freiwillig Versicherte ohne weitere Kriterien, Bezieher einer Vollrente wegen Alters sowie Hausfrauen und Hausmänner ohne eigene rentenversicherungspflichtige Tätigkeit. Genau diese Menschen sind der Kern der mittelbaren Förderung.

Wo dein Ehepartner steht, hängt von seiner Situation ab. Ist er angestellt, verbeamtet oder erzieht gerade ein Kleinkind, ist er meist selbst unmittelbar förderberechtigt. Ist er dagegen nicht erwerbstätig oder selbstständig ohne Pflichtversicherung, kommt die mittelbare Förderung über dich ins Spiel, sofern du selbst zum unmittelbar berechtigten Kreis gehörst.

## Was bedeutet mittelbare Förderung für Ehepartner genau?

Mittelbare Förderung heißt schlicht, dass ein Ehepartner ohne eigene direkte Förderberechtigung über den anderen an die Zulagen kommt. Ist einer von euch selbst förderberechtigt, kann der andere ebenfalls Zulagen erhalten, obwohl er selbst nicht die persönlichen Voraussetzungen erfüllt. Der unmittelbar berechtigte Partner ist dabei der Türöffner.

Wer selbst unmittelbar berechtigt ist, bekommt die Förderung aus eigenem Recht. Wer mittelbar berechtigt ist, hängt dagegen davon ab, dass der Ehepartner seine Voraussetzungen erfüllt, Beiträge zahlt und die Zulage beantragt. Die mittelbare Förderung ist also kein eigenständiger Anspruch, sondern von der Situation des Partners abhängig. Zahlt er im gesamten Kalenderjahr keine Beiträge oder kündigt seinen Vertrag, entfällt auch die mittelbare Förderung.

Trotzdem braucht der mittelbar berechtigte Partner einen eigenen Vertrag. Es genügt nicht, dass nur der unmittelbar berechtigte Partner ein Depot besitzt. Der mittelbar berechtigte Partner muss ein eigenes Altersvorsorgedepot abschließen, auf das die Zulage technisch fließen kann. Eine betriebliche Altersversorgung reicht dafür ausdrücklich nicht aus, das hat schon die Riester-Rechtsprechung klargestellt.

Wichtig ist außerdem die Abgrenzung zur unmittelbaren Berechtigung: Der Bundesfinanzhof hat 2019 klargestellt, dass eine mittelbare Zulageberechtigung voraussetzt, dass der betreffende Ehegatte nicht schon unmittelbar berechtigt ist. Bist du dem Grunde nach selbst unmittelbar förderberechtigt, kannst du nicht zusätzlich die mittelbare Variante nutzen.

## Welche Voraussetzungen müsst ihr als Ehepaar erfüllen?

Damit die mittelbare Förderung greift, muss ein ganzes Bündel an Voraussetzungen zusammenkommen. Sie orientieren sich weitgehend an den bekannten Riester-Regeln, nur der Mindestbeitrag wurde angepasst. Das Fundament bildet die Ehe oder eingetragene Lebenspartnerschaft, und ihr dürft nicht dauerhaft getrennt leben.

Der zweite Baustein betrifft den unmittelbar berechtigten Partner. Er muss selbst zum förderberechtigten Kreis gehören, einen eigenen Altersvorsorgevertrag besitzen und tatsächlich Beiträge einzahlen sowie die Zulage beantragen. Diese Punkte solltet ihr als Ehepaar der Reihe nach durchgehen, bevor ihr startet.

- Bestehende Ehe oder eingetragene Lebenspartnerschaft ohne dauerhafte Trennung

- Ein Partner ist unmittelbar förderberechtigt und hat einen eigenen Vertrag mit Beitragszahlung

- Der unmittelbar berechtigte Partner beantragt die Zulage

- Der mittelbar berechtigte Partner hat einen eigenen Altersvorsorgevertrag

- Der mittelbar berechtigte Partner zahlt mindestens 120 Euro pro Jahr ein

Besonders der Mindestbeitrag von 120 Euro ist neu. Bei Riester lag der Sockelbetrag noch bei 60 Euro, im geplanten Altersvorsorgedepot soll er auf 120 Euro pro Jahr steigen, also rund 10 Euro im Monat. Das Bundesfinanzministerium bestätigt, dass mittelbar berechtigte Ehegatten diese Mindestsparleistung erbringen müssen, um eine Grundzulage zu erhalten. Wenn du unsicher bist, ob eure Konstellation alle Punkte erfüllt, meld dich gerne bei mir, dann schauen wir das gemeinsam durch, meist ist es einfacher, als es auf den ersten Blick wirkt.

## Gilt die mittelbare Förderung auch bei Trennung, Scheidung oder eingetragener Partnerschaft?

Bei eingetragenen Lebenspartnerschaften lautet die Antwort klar ja. Die Verbraucherzentrale zählt ausdrücklich auch Partner in eingetragenen Partnerschaften zu den mittelbar Förderberechtigten. Das Bundesfinanzministerium bestätigt für die Reform, dass die mittelbare Zulagenberechtigung sowohl für Verheiratete als auch für Lebenspartner einer eingetragenen Lebenspartnerschaft gelten soll, unter den gleichen weiteren Voraussetzungen.

Komplizierter wird es bei der dauerhaften Trennung. Sowohl die bisherige Riester-Regelung als auch die BMF-Angaben zur Reform betonen, dass ihr nicht dauerhaft getrennt leben dürft. Die mittelbare Zulageberechtigung entfällt, wenn die Partner im gesamten Beitragsjahr dauernd getrennt gelebt haben. Gemeint ist damit eine Trennung im steuerlichen Sinne, also eine getrennte Haushaltsführung, selbst wenn die Ehe formal noch besteht.

Bei einer Scheidung ist davon auszugehen, dass die mittelbare Förderung endet, weil die Grundvoraussetzung „Ehegatte“ oder „Lebenspartner“ schlicht nicht mehr erfüllt ist. Jeder frühere Partner könnte danach nur noch über eine eigene unmittelbare Berechtigung oder über einen neuen Partner mittelbar gefördert werden.

Die Details rund um Scheidung im neuen Altersvorsorgedepot sind in den vorliegenden Quellen nicht abschließend beschrieben. Vieles spricht dafür, dass die bekannte Riester-Logik übernommen wird, sicher belegbar ist das im Detail aber erst mit der endgültigen Gesetzesfassung. Wenn bei euch eine Trennung im Raum steht, solltet ihr diese Fragen nicht auf Basis allgemeiner Reformbeschreibungen entscheiden.

## Wie funktioniert die mittelbare Förderung bei einem nicht erwerbstätigen Partner?

Der Klassiker der mittelbaren Förderung ist die Hausfrau oder der Hausmann ohne eigene Pflichtversicherung. Ein Partner ist angestellt und damit unmittelbar förderberechtigt, während der andere die Familienarbeit übernimmt und selbst keine rentenversicherungspflichtige Tätigkeit ausübt. Genau hier greift die mittelbare Berechtigung: Der nicht erwerbstätige Partner schließt ein eigenes Depot ab, zahlt den Mindestbeitrag ein und bekommt Zulagen.

Ein Sonderfall verdient besondere Aufmerksamkeit, nämlich die Kindererziehung. Wer ein Kind bis zur Vollendung des dritten Lebensjahres erzieht, ist im geltenden System für das gesamte Jahr unmittelbar förderberechtigt, weil dafür Kindererziehungszeiten in der Rentenversicherung angerechnet werden. In dieser Phase brauchst du die mittelbare Förderung also gar nicht, du bist selbst direkt berechtigt.

Erst wenn diese Phase vorbei ist und keine andere Pflichtversicherung greift, rutscht ein nicht erwerbstätiger Partner in die mittelbare Berechtigung. Dann wird der Mindestbeitrag von 120 Euro pro Jahr relevant. Bei einem knappen Haushaltsbudget kann das eine echte Hürde sein, denn die 10 Euro im Monat müssen erst einmal übrig bleiben. Wer sich generell fragt, [wie viel Geld pro Monat](https://smartkidsinvest.de/wie-viel-geld-sollte-man-pro-monat-fuer-kinder-sparen/) für die Familie sinnvoll zurückgelegt werden sollte, kann diesen Beitrag gut in die Gesamtplanung einordnen.

Trotzdem lohnt sich ein eigener Vertrag in vielen Fällen. Der nicht erwerbstätige Partner baut damit einen eigenen Vorsorgetopf auf, der ihm gehört, unabhängig vom Vertrag des Partners. Das stärkt die Absicherung, gerade im Fall von Trennung oder Tod. Über die Zulagen kommt selbst bei geringem Eigenbeitrag eine Förderquote zusammen, die eine ungeförderte Anlage in dieser Situation kaum erreicht.

## Was ändert sich, wenn dein Ehepartner selbstständig ist?

Hier bringt die Reform die vielleicht größte Veränderung überhaupt. Im bisherigen Riester-System waren Selbstständige ohne Rentenversicherungspflicht meist nicht unmittelbar förderberechtigt. Sie kamen häufig nur über den Partner an die Förderung, also über die mittelbare Berechtigung, sofern der andere Partner selbst zum berechtigten Kreis gehörte.

Ab 2027 soll sich das grundlegend ändern. Finanztip berichtet, dass Selbstständige und Mitglieder berufsständischer Versorgungswerke erstmals ausdrücklich in die unmittelbare Förderberechtigung einbezogen werden sollen. Stand jetzt sollen sowohl sozialversicherungspflichtig Angestellte als auch alle Selbstständigen förderberechtigt sein, sodass das Depot deutlich mehr Menschen erreichen könnte als Riester.

Für euch als Ehepaar heißt das: Künftig können viel häufiger beide Partner unmittelbar förderberechtigt sein, etwa ein angestellter Partner und eine selbstständige Partnerin. Dann braucht ihr die mittelbare Förderung gar nicht mehr, sondern jeder von euch nutzt seinen eigenen vollen Förderrahmen und bekommt die höheren Zulagen aus eigenem Recht.

Es kann jedoch Restfälle geben, in denen ein selbstständiger Partner trotz Reform nicht unmittelbar berechtigt ist, etwa wenn er keinerlei Beiträge zu einem Alterssicherungssystem leistet und vom Gesetz nicht erfasst wird. In solchen Konstellationen könnte die mittelbare Förderung weiter greifen, sofern der andere Partner die Voraussetzungen erfüllt. Die genauen Detailregelungen dazu sind allerdings noch nicht vollständig gesichert und müssen an der endgültigen Gesetzesfassung geprüft werden.

## Wie hoch fallen die Zulagen für euch als Ehepaar aus?

Das neue Zulagensystem funktioniert beitragsproportional, was zunächst kompliziert klingt, aber schnell verständlich wird. Für die ersten 360 Euro Eigenbeitrag im Jahr gibt es 50 Cent pro eingezahltem Euro, also bis zu 180 Euro. Für weitere Beiträge bis insgesamt 1.800 Euro kommen 25 Cent pro Euro dazu, also bis zu 360 Euro. In Summe ergibt das eine maximale Grundzulage von 540 Euro pro Jahr und Vertrag.

Dazu kommt die Kinderzulage. Für jedes kindergeldberechtigte Kind gibt es bis zu 300 Euro pro Jahr, und bereits 300 Euro Beitrag reichen aus, um die volle Kinderzulage pro Kind zu erhalten. Für den mittelbar berechtigten Partner gilt allerdings eine Besonderheit: Das Bundesfinanzministerium nennt für mittelbar berechtigte Ehegatten weiterhin eine Grundzulage von maximal 175 Euro, deren Höhe sich nach den Beiträgen des unmittelbar berechtigten Partners richtet. Diese möglichen Konstellationen zeigen, wie unterschiedlich die Förderung ausfallen kann. Alle Zahlen sind dabei als geplant und im Detail noch nicht abschließend gesichert zu verstehen.

KonstellationEigenbeitrag pro JahrZulagen (geplant)Beide unmittelbar berechtigt, keine Kinderje 1.800 Euroje 540 Euro Grundzulage, zusammen 1.080 EuroEin Partner unmittelbar, ein Partner mittelbar, keine Kinder1.800 + 120 Euro540 Euro plus bis zu 175 EuroEin Partner unmittelbar, ein Partner mittelbar, zwei Kinder1.800 + 120 Euro540 Euro plus 600 Euro Kinderzulage plus bis zu 175 EuroGeringverdiener, ein Partner zahlt wenig, zwei Kinder300 Euro150 Euro Grundzulage plus 600 Euro Kinderzulage

Besonders eindrucksvoll ist das letzte Beispiel: Bei nur 300 Euro Eigenbeitrag und zwei Kindern kommen 750 Euro Zulagen zusammen, das entspricht einer Förderquote von 250 Prozent. Die exakte Höhe der Grundzulage für mittelbar berechtigte Partner im neuen System ist allerdings noch nicht abschließend geklärt, weshalb diese Zahlen als illustrativ gelten.

## Welchem Vertrag ordnet ihr die Kinderzulage zu?

Die Kinderzulage fließt an den Elternteil, der das Kindergeld bezieht. Die Berliner Volksbank stellt klar, dass die Kinderzulage auf den Vertrag des Elternteils fließt, der das [Kindergeld für mehrere Kinder](https://smartkidsinvest.de/kindergeld-fuer-2-oder-3-kinder/) erhält. Wer also das Kindergeld bekommt, dessen Depot ist standardmäßig der Empfänger der Kinderzulagen.

Praktisch ist dabei, dass schon 300 Euro Beitrag pro Jahr die volle Kinderzulage pro Kind sichern. Du musst also nicht den Höchstbeitrag ausschöpfen, um die Kinderzulage komplett mitzunehmen. Das macht die Förderung gerade für Familien mit knapperem Budget attraktiv, weil ein überschaubarer Beitrag schon eine große Wirkung entfaltet.

Bei der strategischen Verteilung könnt ihr überlegen, welcher Vertrag die Kinderzulagen am sinnvollsten erhält. In vielen Fällen bietet es sich an, die Zulagen dem Vertrag desjenigen Partners zuzuordnen, der insgesamt die höchste Förderquote aus Grundzulage, Kinderzulage und steuerlicher Förderung erreicht. Da die Kinderzulage grundsätzlich dem kindergeldbeziehenden Elternteil folgt, ist hier ein Blick auf die gesamte Familiensituation wichtig.

Wenn der mittelbar berechtigte Partner die Kinderzulage auf seinen Vertrag bekommen soll, muss er einen eigenen Vertrag besitzen und die erforderlichen Mindestbeiträge leisten. Ist das nicht der Fall, wird die Kinderzulage dem Vertrag des unmittelbar berechtigten Elternteils zugeordnet. Diese Zuordnung ist keine Kleinigkeit, denn sie beeinflusst, auf welchem Topf am Ende welche Summe landet.

## Wie wird ein Altersvorsorgedepot besteuert?

Die Besteuerung folgt dem Prinzip der nachgelagerten Versteuerung, das schon von Riester bekannt ist. In der Ansparphase bleiben deine Erträge steuerfrei, das Geld arbeitet also unbelastet für dich. Das ist ein spürbarer Vorteil gegenüber einem normalen Depot, in dem Erträge laufend besteuert werden können.

Dafür werden die Auszahlungen im Ruhestand mit deinem normalen Einkommensteuersatz versteuert. Das angesparte Kapital wird also als renteähnliche Leistung behandelt, die der Einkommensteuer unterliegt. Wie hoch die Belastung ausfällt, hängt von deinen Gesamteinkünften im Alter ab, also von deiner persönlichen Steuerprogression zum Zeitpunkt der Auszahlung.

Neben den Zulagen gibt es außerdem den Sonderausgabenabzug mit Günstigerprüfung. Das Finanzamt berechnet den möglichen Steuervorteil aus dem Abzug der Beiträge und vergleicht ihn mit den Zulagen. Fällt der Steuerbonus höher aus als die Zulagen, bekommst du die Differenz als zusätzliche Steuererstattung. Fällt er niedriger aus, bleibt es bei den Zulagen. Für zusammen veranlagte Ehepaare läuft das über einen gemeinsamen Antrag in der Anlage AV. Wer sich fragt, wie es sich mit der [Steuerbelastung im Detail](https://smartkidsinvest.de/altersvorsorgedepot-rechner/) verhält, kann das an einem Rechenbeispiel gut nachvollziehen.

Für Ehepaare gilt dabei ein wichtiger Punkt: Der mittelbar berechtigte Partner hat keinen eigenen Sonderausgabenabzug. Das Bundesfinanzministerium betont, dass mittelbar zulageberechtigte Ehegatten wie bisher keinen eigenen Sonderausgabenabzugsbetrag haben, aber sehr wohl die Zulagen erhalten. Der steuerliche Vorteil läuft also primär über den Vertrag des unmittelbar berechtigten Partners, während der mittelbar berechtigte Partner seine Förderung ausschließlich über die Zulagen bekommt.

## Welche Produktvarianten und Kosten kommen auf euch zu?

Im Zentrum der Reform steht ein staatlich organisiertes Standardprodukt. Dieses Standarddepot soll eine breit gestreute, kostengünstige Anlage in einen Aktien- und einen Rentenfonds ermöglichen. Entscheidend dabei ist der Kostendeckel: Für Standarddepots gilt eine Effektivkostenobergrenze von 1,0 Prozent pro Jahr, sodass deine Rendite höchstens um einen Prozentpunkt durch Kosten geschmälert werden darf.

Daneben soll es Marktangebote mit unterschiedlichen Beitragsgarantien geben. Steuertipps beschreibt Varianten mit 0, 80 oder 100 Prozent Beitragsgarantie. Ein renditeorientiertes Depot ohne Garantie bietet die höchsten Chancen, birgt aber Wertschwankungen. Ein Depot mit hoher Garantie senkt das Risiko, kostet dich aber typischerweise Rendite, weil die Absicherung ihren Preis hat.

Beim Renditepotenzial rechnen wir für die allgemeine Vermögensentwicklung mit 7 Prozent Rendite pro Jahr nach Kosten und vor Steuern, das ist die durchschnittliche langfristige Zielrendite, die wir für unsere Kunden erzielen. Bei einem kostengünstigen Depot bleibt davon nach Abzug der gedeckelten Kosten ein solider Wert übrig, der zusammen mit den Zulagen über Jahrzehnte zu einem beachtlichen Vermögen wächst. Wenn du wissen willst, wie sich das für eure konkrete Situation über die Jahre entwickelt, rechnen wir das gerne gemeinsam durch.

Für euch als Paar lohnt sich eine koordinierte Anlagestrategie. Ein mittelbar berechtigter Partner mit geringem Eigenbeitrag kann etwa ein eher defensives Depot wählen, während der Partner mit höheren Einzahlungen offensiver anlegt, um die langfristigen Chancen zu nutzen. Beide Depots gehören am Ende zu eurem gemeinsamen Vermögen, weshalb der Blick aufs gemeinsame Haushaltsrisiko nicht fehlen sollte. Die Verbraucherzentrale warnt zudem vor teuren Produkten mit komplexen Garantien, weshalb ein kostengünstiges, transparentes Standardprodukt oft die klügere Wahl ist.

## Was passiert mit dem Depot im Todesfall eines Partners?

Das angesparte Guthaben im Altersvorsorgedepot ist im Todesfall nicht verloren, sondern vererbbar. Stirbt ein Sparer während der Ansparphase, bleibt das Kapital erhalten und kann übertragen werden. Eure Einzahlungen und die Wertentwicklung verfallen also nicht einfach.

Als Regelfall gilt jedoch, dass die staatliche Förderung, also Zulagen und Steuervorteile, im Erbfall grundsätzlich zurückgezahlt werden muss. Das ist der Haken, den Steuertipps ausdrücklich benennt. Wer das Guthaben an andere Erben vererbt, muss also mit dieser Rückforderung der Förderung rechnen.

Für Ehepaare gibt es aber eine wichtige Ausnahme. Wird das Guthaben auf den [Altersvorsorgevertrag des Ehepartners](https://smartkidsinvest.de/altersvorsorgedepot-ehepartner/) übertragen, kann das ohne Rückzahlung der Förderung geschehen. Das Kapital wandert dann direkt in einen eigenen Vertrag des überlebenden Partners, und die Förderung bleibt erhalten.

Daraus ergibt sich ein starkes Argument dafür, dass jeder von euch einen eigenen Vertrag besitzt. Stirbt der unmittelbar berechtigte Partner, kann sein Kapital ohne Förderverlust auf den Vertrag des überlebenden Partners übertragen werden, was gerade dann hilft, wenn dieser selbst nur wenig eingezahlt hat. Die genaue rechtliche Ausgestaltung dieser Übertragung müsst ihr allerdings noch anhand der endgültigen Gesetzesfassung und der Produktbedingungen prüfen.

## Solltet ihr von einem bestehenden Riester-Vertrag wechseln?

Eine parallele Förderung von altem Riester-Vertrag und neuem Altersvorsorgedepot ist nicht möglich. Steuertipps stellt klar, dass mit dem Abschluss eines neuen Altersvorsorgevertrags ein zwingender Wechsel in die neue Fördersystematik erfolgt und Zulagen nicht für beide Systeme gleichzeitig beansprucht werden können. Ihr müsst euch also entscheiden.

Besonders für Geringverdiener mit Kindern lohnt sich das genaue Durchrechnen. Die höheren Grund- und Kinderzulagen im neuen System können den Wechsel attraktiv machen, gerade weil schon geringe Beiträge dank Kinderzulagen eine hohe Förderquote bringen. Gleichzeitig steht dem der verdoppelte Mindestbeitrag von 60 auf 120 Euro gegenüber, der bei knappem Budget spürbar ist.

Diese höheren Zulagen müsst ihr also gegen den höheren Mindestbeitrag abwägen. In vielen Familien überwiegt der Vorteil der stärkeren Förderung deutlich, gerade bei mehreren Kindern. Bei sehr günstigen Altverträgen mit speziellen Garantien kann sich der bestehende Vertrag aber auch weiterhin lohnen. Ein pauschales Urteil gibt es hier nicht, weshalb die Verbraucherzentrale zur sorgfältigen Einzelfallprüfung rät.

Für Ehepaare mit mittelbarer Förderung ist beruhigend, dass diese Option nach dem Wechsel grundsätzlich fortbesteht. Die mittelbare Zulagenberechtigung bleibt als Prinzip erhalten, sodass ein Wechsel von einem alten Riester-Vertrag mit mittelbarer Förderung in ein neues Altersvorsorgedepot mit mittelbarer Förderung möglich sein sollte. Konkrete Übergangsregelungen sind im Detail aber noch nicht vollständig gesichert, weshalb ihr eine Wechselentscheidung nie allein auf Basis allgemeiner Beschreibungen treffen solltet.

## Für wen lohnt sich das Altersvorsorgedepot als Ehepaar besonders?

Am stärksten profitieren Geringverdiener-Ehepaare mit mehreren Kindern. Die Kinderzulagen von bis zu 300 Euro pro Kind sorgen dafür, dass die Förderung im Verhältnis zum Eigenbeitrag enorm hoch ausfällt. Das Beispiel der Verbraucherzentrale mit 750 Euro Zulagen bei nur 300 Euro Beitrag und zwei Kindern zeigt eine Förderquote von 250 Prozent, die eine ungeförderte Anlage nicht erreicht.

Auch Alleinverdiener-Konstellationen mit einem mittelbar berechtigten Partner sind interessant. Der arbeitende Partner baut über seine hohen Beiträge und Zulagen einen kräftigen Vorsorgetopf auf, während der nicht erwerbstätige Partner über den Mindestbeitrag von 120 Euro eine mittelbare Grundzulage einsammelt. So verfügen am Ende beide über eigene Altersvorsorgetöpfe, was die Absicherung stärkt.

Für Doppelverdiener mit beidseitiger unmittelbarer Berechtigung spielt die mittelbare Förderung keine Rolle, dafür können beide ihren vollen Förderrahmen nutzen. Hier ist das Altersvorsorgedepot vor allem ein gemeinsamer Vorsorgebaustein, der durch hohe Zulagen und gedeckelte Kosten überzeugt. Ob es sich lohnt, hängt dann vor allem von der Abwägung zwischen Zulagenrendite, Kapitalmarktrisiko und Flexibilität ab. Ein Blick auf den [Zeitpunkt der finanziellen Freiheit](https://smartkidsinvest.de/finanzielle-freiheit-rechner/) hilft, die Vorsorge in eure langfristigen Ziele einzuordnen.

Im Vergleich zu einem ungeförderten ETF-Sparplan bietet das Depot bei gleicher angenommener Rendite von 7 Prozent pro Jahr die zusätzlichen Zulagen und Steuervorteile, dafür aber weniger Flexibilität. Der ETF-Sparplan punktet mit voller Verfügbarkeit und keiner Bindung an Förderbedingungen. Für Familien mit Kindern und für Konstellationen mit mittelbarer Förderung überwiegt die Förderwirkung oft deutlich, während für sehr flexibilitätsbedürftige Paare der ungeförderte Weg passender sein kann.

## Welche Nachteile hat ein Altersvorsorgedepot?

So attraktiv die Förderung ist, das Altersvorsorgedepot hat auch klare Schattenseiten, die ihr kennen solltet. Der wichtigste Punkt ist die Zweckbindung: Entnimmst du vor dem 65. Geburtstag Geld, müssen Zulagen und Steuervorteile zurückgezahlt werden. Das Depot ist damit ein zweckgebundenes Vorsorgeinstrument, kein flexibler Topf für Zwischenanschaffungen.

Wer in jungen Jahren hohe Flexibilität braucht, etwa für eine Immobilie, eine Ausbildung oder den Schritt in die Selbstständigkeit, für den ist diese Bindung ein echter Nachteil gegenüber einem freien Depot. Diese Punkte solltet ihr vor dem Abschluss ehrlich gegen die Vorteile abwägen.

- Rückzahlung der Förderung bei vorzeitiger Entnahme vor dem Ruhestand

- Bindung des Kapitals bis zum Rentenbeginn statt freier Verfügbarkeit

- Kapitalmarktrisiko mit Wertschwankungen bei Depots ohne Garantie

- Volle Versteuerung der Auszahlungen im Alter mit dem normalen Einkommensteuersatz

Gerade das Kapitalmarktrisiko und die spätere Steuerlast solltet ihr nicht unterschätzen. Bei renditeorientierten Depots ohne Garantie kann es zwischenzeitlich zu Wertverlusten kommen, die psychologisch belastend sein können. Und im Ruhestand mindert die Einkommensteuer die Auszahlung.
