# Altersvorsorgedepot für Ehepartner: So funktioniert&#8217;s

> Quelle: https://smartkidsinvest.de/altersvorsorgedepot-ehepartner/ · Aktualisiert: 2026-08-15

Wer als Paar über Altersvorsorge nachdenkt, stößt ab 2027 auf einen neuen Begriff: das Altersvorsorgedepot. Gerade für Paare steckt darin ein interessanter Hebel, denn selbst wenn nur einer von euch voll förderberechtigt ist, kann der andere über die sogenannte mittelbare Förderung trotzdem staatliche Zulagen bekommen. Das ist besonders für Familien mit einem Alleinverdiener oder einem Elternteil in Elternzeit relevant.

## Was ist das Altersvorsorgedepot und was ändert sich für Paare?

Das Altersvorsorgedepot ist ein staatlich gefördertes Wertpapierdepot, das ab dem 1. Januar 2027 starten soll. Es bildet das Herzstück der geplanten Reform der geförderten privaten Altersvorsorge und ersetzt für Neuverträge das bekannte Riester-System. Statt einer klassischen Versicherung mit Beitragsgarantie sparst du künftig fonds- oder ETF-basiert und bekommst dafür staatliche Zulagen sowie steuerliche Vorteile. [Alles, was du dazu wissen musst](https://smartkidsinvest.de/altersvorsorgedepot/), haben wir dir kompakt zusammengefasst.

Der wesentliche Unterschied zu Riester: Es gibt keine verpflichtende Beitragsgarantie mehr. Das Kapitalmarktrisiko liegt stärker bei dir, gleichzeitig eröffnet das über lange Zeiträume deutlich bessere Renditechancen. Hinzu kommt die Steuerfreiheit in der Ansparphase: Auf Zinsen, Dividenden und Kursgewinne fällt innerhalb des Depots zunächst keine Steuer an, auch Umschichtungen und die Vorabpauschale entfallen.

Für euch als Paar ist entscheidend, dass das Konzept der mittelbaren Zulageberechtigung erhalten bleibt. Wer nicht selbst zum förderberechtigten Kreis gehört, kann trotzdem eigene Zulagen bekommen, sofern der Partner voll gefördert wird und selbst ein Depot bespart. Das macht die Reform besonders für Haushalte attraktiv, in denen ein Partner wenig oder gar nicht erwerbstätig ist.

Noch ein Hinweis vorab: Alle Zahlen und Regeln in diesem Artikel stammen aus dem aktuellen Gesetzentwurf. Das Gesetz ist noch nicht endgültig beschlossen, sämtliche Beträge und Voraussetzungen können sich im Laufe des Verfahrens noch ändern. Bestehende Riester-Verträge laufen nach altem Recht weiter und solltest du deshalb nicht vorschnell kündigen.

## Wer bekommt beim Altersvorsorgedepot die staatliche Förderung?

Unmittelbar förderberechtigt sind grundsätzlich die Personen, die auch im bisherigen Riester-System zulageberechtigt waren, ergänzt um bestimmte Gruppen von Selbstständigen, die künftig neu hinzukommen sollen. Der Kreis soll insgesamt spürbar erweitert werden.

Klarer benannt ist dagegen, wer nicht unmittelbar förderberechtigt ist. Diese Personen können keine direkten Zulagen für ein eigenes Depot bekommen und sind, sofern verheiratet, auf die mittelbare Förderung angewiesen. Laut Gesetzentwurf zählen dazu:

- Minijobber, die sich von der Rentenversicherungspflicht haben befreien lassen

- freiwillig Versicherte in der gesetzlichen Rentenversicherung ohne weitere Fördervoraussetzungen

- Bezieherinnen und Bezieher einer Vollrente wegen Alters

- Hausfrauen und Hausmänner ohne eigene Pflichtversicherung

Wer keinen eigenen Pflichtversicherungsstatus hat, bekommt also keine direkte Förderung, kann aber über den verheirateten Partner an Zulagen kommen. Wie das genau funktioniert, erklärt der nächste Abschnitt.

Unabhängig davon, ob jemand unmittelbar oder mittelbar berechtigt ist, gilt eine Grundregel für alle: Um überhaupt eine Grundzulage zu bekommen, müssen pro Jahr mindestens 120 Euro in den eigenen Vertrag eingezahlt werden. Dieser Mindestbeitrag hängt nicht mehr vom Einkommen ab, sondern ist ein fester Betrag. Das ist eine spürbare Vereinfachung gegenüber dem alten Riester-System.

## Wie funktioniert die mittelbare Förderung über den Ehepartner?

Mittelbare Zulageberechtigung bedeutet: Du bekommst eine abgeleitete Förderung, die auf der vollen Förderberechtigung deines Partners aufbaut. Du selbst gehörst nicht zum förderberechtigten Kreis, profitierst aber trotzdem, weil dein Ehe- oder Lebenspartner es tut. Genau das macht das System für Alleinverdiener-Konstellationen so wertvoll.

Damit die mittelbare Förderung greift, müssen folgende Voraussetzungen alle gleichzeitig erfüllt sein:

- Ihr seid verheiratet oder lebt in einer eingetragenen Lebenspartnerschaft und lebt nicht dauerhaft getrennt.

- Einer von euch ist unmittelbar förderberechtigt und bespart selbst ein Altersvorsorgedepot.

- Der mittelbar berechtigte Partner hat einen eigenen Vertrag und zahlt dort mindestens 120 Euro pro Jahr ein.

Besonders wichtig ist der eigene Vertrag. Das Bundesfinanzministerium formuliert ausdrücklich, dass mittelbar zulageberechtigte Ehegatten mindestens 120 Euro in ihre eigenen Altersvorsorgeverträge einzahlen müssen. Ihr könnt also nicht einfach auf einem gemeinsamen Depot mitlaufen, der mittelbar berechtigte Partner braucht sein eigenes Altersvorsorgedepot.

Die mittelbare Förderung ist eng an euren Beziehungsstatus gekoppelt. Bei Scheidung, Aufhebung der Lebenspartnerschaft oder dauerhafter Trennung entfällt die Grundlage für die mittelbare Zulageberechtigung. Das Gleiche gilt, wenn der unmittelbar förderberechtigte Partner seine eigene Förderberechtigung verliert, etwa weil er in die Altersvollrente wechselt. Wie genau der Wegfall zeitlich wirkt und ob es Rückforderungen für vergangene Jahre gibt, ist im Gesetzentwurf noch nicht im Detail beschrieben.

Wenn dir die ganze Statuslogik gerade kompliziert vorkommt, ist das völlig normal. Meld dich gerne bei mir, dann schauen wir uns eure Konstellation gemeinsam an. Meist ist es einfacher, als es auf den ersten Blick wirkt.

## Wie hoch fällt die Förderung für den mitversorgten Partner aus?

Während der unmittelbar förderberechtigte Partner ab 2027 von einer neuen Maximal-Grundzulage von bis zu 540 Euro pro Jahr profitiert, ist die Grundzulage für den mittelbar berechtigten Partner gesetzlich auf maximal 175 Euro pro Jahr gedeckelt.

Bei den Kinderzulagen sieht es großzügiger aus. Die gibt es auch für den mittelbar berechtigten Elternteil in voller Höhe, also bis zu 300 Euro pro Kind und Jahr. Die 175-Euro-Grenze der Grundzulage gilt für die Kinderzulage ausdrücklich nicht, was für Familien den entscheidenden Unterschied macht.

Bei der Zuordnung der Kinderzulagen gilt: Jede Kinderzulage fließt dem Vertrag des Elternteils zu, dem das Kind zugeordnet ist. Ordnest du ein Kind deinem Depot zu, landet die Zulage bei dir, der andere Elternteil bekommt für dasselbe Kind dann nichts. Ihr könnt die Kinder also gezielt dem Vertrag zuordnen, bei dem die Förderung insgesamt am meisten bringt.

Zur Steuer noch ein wichtiger Punkt: Der mittelbar berechtigte Partner hat keinen eigenen Sonderausgabenabzug. Er bekommt die Zulagen, aber keine zusätzliche Steuererstattung über die Einkommensteuererklärung. Die Günstigerprüfung und der Sonderausgabenabzug bleiben dem unmittelbar förderberechtigten Partner vorbehalten.

Trotzdem ist der Förderhebel für den mittelbar Berechtigten beachtlich. Wer nur 120 Euro pro Jahr einzahlt und dessen Partner genug beisteuert, kann eine Grundzulage von bis zu 175 Euro bekommen, also mehr als 100 Prozent des eigenen Einsatzes. Kommen Kinderzulagen dazu, wird das Verhältnis noch günstiger. Wie hoch am Ende deine Kosten und Steuern ausfallen, kannst du mit dem [Altersvorsorgedepot-Rechner](https://smartkidsinvest.de/altersvorsorgedepot-rechner/) selbst durchspielen.

## Für welche Paare lohnt sich die mittelbare Förderung?

Am stärksten profitieren klassische Alleinverdiener-Haushalte. Ein Partner arbeitet voll und ist unmittelbar förderberechtigt, der andere kümmert sich zu Hause um Familie und Haushalt. Der zu Hause tätige Partner eröffnet ein eigenes Altersvorsorgedepot und zahlt dort die 120 Euro Mindestbeitrag pro Jahr ein. Bei ausreichenden Beiträgen des erwerbstätigen Partners fließen dafür bis zu 175 Euro Grundzulage in sein Depot, eine Förderung von mehr als 100 Prozent auf den eigenen Einsatz.

Noch deutlicher wird es bei Familien mit Kindern. Ordnet ihr die Kinder dem Depot des mittelbar berechtigten Elternteils zu, kommt pro Kind eine Kinderzulage von bis zu 300 Euro dazu. Die Kinderzulage wird ab 2027 beitragsproportional gewährt (25 Cent staatliche Zulage pro Euro Eigenbeitrag). Bei zwei Kindern und passenden Eigenbeiträgen summieren sich die Zulagen schnell, was in Kombination mit den bis zu 175 Euro Grundzulage für einen extrem starken Förderhebel sorgt. Ähnliche Überlegungen helfen übrigens auch bei der Frage, [wie viel Geld man pro Monat für Kinder sparen](https://smartkidsinvest.de/wie-viel-geld-sollte-man-pro-monat-fuer-kinder-sparen/) sollte.

Es gibt aber auch Fälle, in denen ein ungefördertes ETF-Depot die bessere Wahl sein kann. Wer maximale Flexibilität will, jederzeit an sein Geld kommen möchte und keine Zweckbindung akzeptieren mag, ist damit freier. Ein normales Depot lässt sich jederzeit auflösen, kennt keine Altersvorsorgevorschriften und lässt volle Freiheit bei der Anlage, auch bei Einzelaktien.

Folgende Nachteile des Altersvorsorgedepots solltest du kennen, bevor du dich entscheidest:

- Zweckbindung für die Altersvorsorge mit Einschränkungen bei vorzeitiger Entnahme

- Kapitalmarktrisiko ohne Beitragsgarantie, dein eingezahltes Kapital ist also nicht abgesichert

- festgelegte Auszahlungsregeln über einen Auszahlplan bis 85 beziehungsweise 95 Jahre

- begrenztes Anlageuniversum nach dem Zertifizierungsgesetz, keine Einzelaktien

Als Faustregel gilt: Wenn ein Partner ohnehin nicht direkt gefördert wird und ihr langfristig für die Rente sparen wollt, ist die mittelbare Förderung allein schon wegen des hohen Zulagenhebels und der Kinderzulagen ein starkes Argument. Geht es euch dagegen um flexibles Vermögen, das ihr auch früher nutzen könnt, spielt das ungeförderte Depot seine Stärken aus. Wenn du wissen willst, ab wann sich der Aufwand insgesamt lohnt, hilft dir der [Finanzielle-Freiheit-Rechner](https://smartkidsinvest.de/finanzielle-freiheit-rechner/) weiter. Wenn ihr unsicher seid, welcher Weg zu eurer Situation passt, rechnen wir das gerne gemeinsam durch.

## FAQ

### Welche Nachteile hat ein Altersvorsorgedepot?

Das Kapital ist für die Altersvorsorge zweckgebunden und bei vorzeitiger Entnahme eingeschränkt. Es gibt keine Beitragsgarantie, dein eingezahltes Geld unterliegt also dem Kapitalmarktrisiko. Dazu kommen feste Auszahlungsregeln über einen Auszahlplan bis 85 beziehungsweise 95 Jahre und ein begrenztes Anlageuniversum ohne Einzelaktien.

### Wer ist berechtigt für das Altersvorsorgedepot?

Unmittelbar förderberechtigt sind grundsätzlich die bisherigen Riester-Berechtigten, ergänzt um bestimmte Gruppen von Selbstständigen. Wer keinen eigenen Pflichtversicherungsstatus hat, etwa befreite Minijobber oder Hausfrauen und Hausmänner, ist nicht direkt förderberechtigt, kann aber als verheirateter Partner über die mittelbare Förderung Zulagen bekommen.

### Für wen lohnt sich das Altersvorsorgedepot?

Am meisten profitieren Alleinverdiener-Haushalte und Familien mit Kindern. Zahlt der mittelbar berechtigte Partner nur 120 Euro pro Jahr ein, winken bis zu 175 Euro Grundzulage. Ordnet ihr die Kinder seinem Depot zu, kommen bis zu 300 Euro Kinderzulage pro Kind dazu. Wer maximale Flexibilität braucht, fährt dagegen mit einem ungeförderten ETF-Depot besser.

### Wie wird ein Altersvorsorgedepot besteuert?

In der Ansparphase bleibt das Depot steuerfrei, auf Zinsen, Dividenden und Kursgewinne fällt zunächst keine Steuer an. In der Auszahlungsphase werden geförderte Beiträge bis 1.800 Euro pro Jahr mit deinem persönlichen Steuersatz besteuert. Für ungeförderte Beiträge bis 6.840 Euro gelten mildere Regeln, bei einer lebenslangen Rente wird nur der Ertragsanteil besteuert, bei einer Einmalauszahlung nach zwölf Jahren nur die Hälfte der Gewinne.

### Braucht jeder Partner einen eigenen Vertrag?

Ja. Der mittelbar berechtigte Partner braucht ein eigenes Altersvorsorgedepot und muss dort selbst mindestens 120 Euro pro Jahr einzahlen. Ein Mitlaufen auf dem Vertrag des unmittelbar förderberechtigten Partners ist nicht vorgesehen, beide Verträge werden getrennt geführt.

### Ab wann kann man das Depot eröffnen?

Das Altersvorsorgedepot soll nach dem aktuellen Gesetzentwurf ab dem 1. Januar 2027 starten. Das Gesetz ist noch nicht endgültig verabschiedet, der genaue Termin und einzelne Regeln können sich also noch ändern. Bestehende Riester-Verträge laufen zunächst nach altem Recht weiter und solltest du deshalb nicht vorschnell kündigen.
